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Bahn-Tarifkonflikt: Arbeitsgericht verhandelt Schadensersatzklage im Dezember

Mit einem Urteil rechnet der Präsident des Arbeitsgerichts, Jürgen Schuldt, jedoch erst im Februar oder März nächsten Jahres. Die Bahn hat wegen des Warnstreiks vom 10. Juli die GDL auf fünf Millionen Euro Schadenersatz verklagt.

"Es handelt sich nicht um ein Eilverfahren, sondern ein normales Verfahren", sagte Schuldt. "Die entscheidende Frage wird sein, ob der Streik rechtmäßig war. Davon hängt ab, ob die Bahn Anspruch auf Schadenersatz hat."

Die Bahn begründe ihre Klage damit, dass ihr durch die Aktionen der GDL Erlöse entgangen seien und sie Mehraufwendungen hatte. "Diese Kosten summieren sich nach Angaben der Bahn auf etwas mehr als fünf Millionen Euro", sagte der Gerichtspräsident. Für die später folgenden Tage mit Warnstreiks und Streiks seit Sommer habe die Bahn noch keine Klage in Frankfurt eingereicht. Als Kläger treten nach Gerichtsangaben die Bahn und acht ihrer Töchter auf. Die Klageschrift werde der GDL an diesem Freitag zugestellt. Am 7. Dezember sei eine mündliche Verhandlung angesetzt, bei der versucht werden solle, eine gütliche Einigung zu erzielen. (mit dpa)

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