zum Hauptinhalt

Bahnstreik: Was Bahnreisende wissen müssen

Um sich rechtzeitig auf den bevorstehenden Streik der GDL vorzubereiten, sollten sich Bahnreisende über Alternativen informieren. Der Tagesspiegel.de gibt Ihnen zusätzlich Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Info-Hotlines der Deutschen Bahn


Die Bahn hat eine kostenlose Hotline für telefonische Informationen rund um den Streik unter folgender Nummer geschaltet: 08000 - 99 66 33. Für Bahnkunden aus dem Ausland besteht die Hotline: +49 1805 33 44 44 (Gebühren je nach Herkunftsland und Provider). Konkrete Informationen über Verspätungen zeigen die online geschalteten Ankunfts- und Abfahrtstafeln an: www.bahn.de/ris Bahnkunden, die über ein Wap-fähiges Mobiltelefon verfügen, können aktuelle Reiseinformationen über mobile.bahn.de/ris abrufen.

Alternativen zur Bahn

Bilden Sie Fahrgemeinschaften mit dem Auto, wenn Sie mit mehreren Personen reisen wollen. Eine gute Organisation ist sinnvoll, um Staus auf den Autobahnen zu vermeiden. Haben Sie kein eigenes Auto, aber einen Führerschein, sind Mietwagen oder Carsharing eine Möglichkeit. Nutzen Sie die Angeboten privater Bahngesellschaften im Nahverkehr. Fernreisende sollten auf das eigene Auto oder Mitfahrzentralen ausweichen. Die Mitfahrzentralen in Berlin, Erfurt (MFZ.de) und Bonn (mitfahrzentrale.de und pendlernetz.de) bieten noch Plätze an. Buchen Sie trotzdem so früh wie möglich. Sinnvoll ist es außerdem, nicht nur die Angebote zu prüfen, sondern selbst ein Gesuch aufzugeben. Dann werden Sie schneller gefunden.

Geld-zurück-Garantie

Wenn eine Bahnfahrt während des bevorstehenden Streiks ausfällt, bekommen Sie ihr Geld in voller Höhe zurück. Das gilt auch für Tickets, die Sie online gekauft haben. Stornokosten fallen nicht an.

Umsteigen

Sollten Sie ein "Sparpreis"-Ticket haben, das an einen bestimmten Zug gebunden ist, können Sie bei Ausfall des Zuges in den nächsten steigen, der auf dieser Strecke fährt. Die Zugbindung gilt dann nicht mehr. Sollte ein Zug bereits losgefahren sein, dann aber wegen des Streiks in einem der nächsten Bahnhöfe anhalten, können Sie zum Ausgangsbahnhof zurückfahren, wenn ein Zug in diese Richtung eingesetzt wird. Ohne zusätzliche Fahrkarte.

Ticketumtausch

Bahnreisende, die an einem Streiktag aufgrund streikbedingter Zugausfälle oder Verspätungen ihre Reise nicht antreten konnten, haben die Möglichkeit, ihre Fahrkarte bis Ende November kostenlos erstatten zu lassen. DB-Zeitkarten werden bei Streikmaßnahmen anteilig erstattet, wenn der Geltungsbereich der Fahrkarte sowie der Reisetag direkt betroffen sind.

Anspruch auf Entschädigung

Da die Bahn Streiks als "höhere Gewalt" einstuft, haben Kunden keinen Anspruch auf Entschädigungen. Den üblichen Gutschein über 20 Prozent des Fahrpreises bei über einer Stunde Verspätung gibt es deshalb nicht. Auch Taxifahrten oder Hotelunterbringungen werden nicht erstattet. Es sei denn, Sie kommen nach Mitternacht nicht weiter. Entschieden wird vor Ort.

Zu spät zur Arbeit

Auch im Falle eines Streiks bei der Bahn sind Arbeitnehmer dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Viele Arbeitgeber haben Verständnis, wenn Mitarbeiter deswegen zu spät zur Arbeit kommen. Dennoch könnten sie verlangen, dass die Arbeitszeit nachgeholt wird. Ein Kündigungsgrund ist das Zuspätkommen aber nicht. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false