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Wirtschaft: Bananenimport: EU-Kommission schlägt neue Einfuhrregeln vor - Mengenregelung soll 2006 von Zollsystem abgelöst werden

Die Europäische Kommission wagt einen weiteren Anlauf, um den Bananenstreit mit den Amerikanern zu begraben. Demnach soll das inzwischen mehrfach geänderte System von festen Importlizenzen für so genannte Dollarbananen durch ein "Windhundverfahren" ersetzt werden: Wer zuerst kommt, bekommt auch zuerst die Importlizenz - Verlierer wären die alten Lizenzbesitzer Frankreich, Spanien, Portugal, Italien und Großbritannien.

Die Europäische Kommission wagt einen weiteren Anlauf, um den Bananenstreit mit den Amerikanern zu begraben. Demnach soll das inzwischen mehrfach geänderte System von festen Importlizenzen für so genannte Dollarbananen durch ein "Windhundverfahren" ersetzt werden: Wer zuerst kommt, bekommt auch zuerst die Importlizenz - Verlierer wären die alten Lizenzbesitzer Frankreich, Spanien, Portugal, Italien und Großbritannien. Diese Methode, mit der die EU die Auflagen der Welthandelsorganisation WTO erfüllen will, soll jedoch nur für eine Übergangszeit eingeführt werden. Spätestens von 2006 an soll das Quoten- und Lizenzsystem für die Importe der Dollarbananen durch eine reine Zollregelung abgelöst werden. Sollten die EU-Außenminister bei ihrer Sitzung am kommenden Montag dem von EU-Agrarkommissar Franz Fischler und EU-Außenhandelskommissar Pascal Lamy vorgeschlagenen Windhundverfahren nicht zustimmen, dann wird die EU-Kommission stattdessen versuchen, mit den amerikanischen Bananenproduzenten schon jetzt ein reines Zollsystem auszuhandeln.

Seit der Einführung der EU-Bananenmarktordnung 1993 schwelt der Streit mit den USA und einigen lateinamerikanischen Bananenproduzenten, die sich von der EU benachteiligt fühlen. Die EU-Marktordung beruht nämlich auf dem Prinzip der "Gemeinschaftspräferenz" bei Agrarprodukten: die eigenen europäischen Produkte haben Vorrang vor den Importprodukten. In diesem Fall werden die kleinen Bananenproduzenten in den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) bewusst einbezogen, die früher europäische Kolonien waren. Ihre Bananen dürfen zum größten Teil zollfrei in die EU importiert werden. Dagegen begrenzte Brüssel den Import der Dollarbananen auf rund 2,5 Millionen Tonnen und erhob auf die gelben Früchte der US-Konzerne einen Zoll von rund 150 Mark pro Tonne.

Mit diesen unterschiedlichen Importregeln wollte die EU die ärmsten AKP-Entwicklungsländer unterstützen, die in einigen Fällen sogar völlig vom Export ihrer Bananen abhängig sind. Ohne die Bevorzugung durch die EU wären die vielfach von Kleinbauern produzierten AKP-Bananen gegenüber den Dollarbananen nicht konkurrenzfähig, die von US-Konzernen auf Plantagen in Zentral- und Südamerika auf fast industrielle Weise produziert werden.

tog

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