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Wirtschaft: Bananenmarkt: Krumme Sache, klare Linie (Kommentar)

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich nicht mit der Bananenmarktverordnung der EU. Anders als das Verwaltungsgericht Frankfurt kann es in ihr keinen Grundgesetz-Verstoß erkennen.

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich nicht mit der Bananenmarktverordnung der EU. Anders als das Verwaltungsgericht Frankfurt kann es in ihr keinen Grundgesetz-Verstoß erkennen. Also bleibt alles beim Alten. Aber noch lange nicht ohne Folgen - und das weit über die Bananen hinaus. Denn Karlsruhe hat bekräftigt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sei für das Gemeinschaftsrecht zuständig. So lange der EuGH für einen wirksamen Grundrechtsschutz sorge, müssten die deutschen Verfassungsrichter nicht tätig werden. Erst, wenn deutsche Standards unterschritten würden, sei der Zeitpunkt des Eingreifens gekommen. Auf der einen Seite stärkt Karlsruhe eine europäische Institution. Aber zugleich zieht der von Frau Limbach geleitete Senat eine Grenze für die Europarichter: wenn nämlich Grundgesetzstandards nicht mehr gewährleistet sind. Wenn dieser Fall eines Tages eintritt, ist der Eklat da. Dass es so kommen wird, ist vorhersehbar. Nicht etwa, weil die Grundrechtsvorstellungen des EuGH weicher als die der Karlsruher Richter wären, sondern weil es einen europäischen Verfassungskatalog, an dem sich das Brüsseler Gericht orientieren könnte, nicht gibt. Noch nicht. Roman Herzog hat auf diesen Mangel immer wieder hingewiesen. Er leitet die Kommission, die den Entwurf erarbeitet. Aber es dürfte noch einige Zeit vergehen, bis Europa eine Verfassung hat. Und ob die in allen Punkten die Standards des Grundgesetzes übertrifft, ist fraglich.

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