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Wirtschaft: Bank darf Daten im Kontovertrag nicht weitergeben

FRANKFURT (MAIN) ((AP)).Der Datenschutz und die Abwehrmöglichkeiten von Bankkunden gegen ungewollte Werbung sind in einem Gerichtsurteil gestärkt worden.

FRANKFURT (MAIN) ((AP)).Der Datenschutz und die Abwehrmöglichkeiten von Bankkunden gegen ungewollte Werbung sind in einem Gerichtsurteil gestärkt worden.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärte Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken für unzulässig, nach denen sich Kunden bei Abschluß eines Kontoführungsvertrags zugleich mit der Weitergabe persönlicher Daten und Telefonwerbung einverstanden erklären. Der beklagten Bank wurde unter anderem verboten, sich mit Abschluß des Kontoführungsvertrags das Einverständnis des Kunden mit Telefonwerbung für Finanzdienstleistungen geben zu lassen.Für den Verbraucher bestehe die Gefahr ausufernder und sachfremder Werbung auch durch Anbieter anderer Produkte, befanden die Richter in ihrem jetzt veröffentlichten Urteil.Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das OLG Revision zu.(Aktenzeichen: 1 U 271/96)

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