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Wirtschaft: Bank ohne Geheimnis

Mit dem neuen Gesetz will die rotgrüne Regierung das Bankgeheimnis praktisch abschaffen. Den Kreditinstituten sollen umfangreiche Kontrollmitteilungen aufgebürdet werden.

Mit dem neuen Gesetz will die rotgrüne Regierung das Bankgeheimnis praktisch abschaffen. Den Kreditinstituten sollen umfangreiche Kontrollmitteilungen aufgebürdet werden. Wie diese im Einzelnen ausgestaltet werden, stehe noch nicht fest, heißt es im Bundesfinanzministerium. Erwartet wird jedoch, dass die Banken den Finanzbehörden im kommenden Jahr jedes Veräußerungsgeschäft melden müssen. Soweit sie dazu in der Lage sind, sollen sie nicht nur den Verkaufs-, sondern auch noch den Anschaffungspreis mitteilen. Zudem sollen die Finanzämter sämtliche Konto- und Depotunterlagen für die zurückliegenden Jahre einsehen können. Ab dem kommenden Jahr sollen die Banken diese Daten dann sogar automatisch an die Finanzbehörden senden. Juristisch ist das zulässig, denn das Bankgeheimnis ist in Deutschland nicht verfassungsrechtlich geschützt. Der Gesetzgeber kann daher Änderungen vornehmen, allerdings ist der entsprechende Paragraf 30a der Abgabenordnung eine zustimmungspflichtige Vorschrift. Ob der Bundesrat mitzieht, ist fraglich. Immerhin hat die Opposition bereits ihren Widerstand gegen das rot-grüne Steuergesetz angekündigt.

Das Bankgeheimnis ist aber schon jetzt nicht lückenlos. Hat das Finanzamt Anhaltspunkte dafür, dass ein Sparer Einnahmen nicht vollständig oder wahrheitsgemäß in seiner Steuererklärung angegeben hat, kann es bei den Kreditinstituten nachfragen. Banken und Sparkassen müssen dann Auskunft erteilen. hej

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