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Zehn Euro oder mehr kann das Geldabheben bei einem Fremdinstitut kosten.

© dpa

Bankautomaten: Schachern um die Gebühren

Die Regierung und das Kartellamt fordern transparente Regelungen für das Abheben am Geldautomaten. Doch die Branche ist uneins.

Berlin - Verbraucherministerin Ilse Aigner dringt auf niedrigere Gebühren für das Geldabheben an fremden Bankautomaten. „Aus meiner Sicht sind fünf Euro die absolute Obergrenze“, sagte die CSU-Politikerin am Freitag in Berlin. Derzeit verlangten einzelne Banken „zehn Euro und mehr“. Gleichzeitig forderte die Ministerin, dass die Verbraucher rechtzeitig und individuell über die jeweiligen Gebühren fürs Geldabheben informiert werden. „Wer Geld abheben will, muss wissen, was es kostet“, sagte Aigner. Wenn sich die Bankenverbände einigten, könnten die Verbesserungen noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

Doch ob das der Fall sein wird, ist noch unklar. Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken hatten sich kürzlich auf Eckpunkte verständigt. Danach sollen die Kunden maximal fünf Euro zahlen – und zwar an das Institut, das den Automaten aufgestellt hat. Die privaten Banken hätten die Obergrenze gern auf zwei Euro abgesenkt, haben sich damit aber nicht durchsetzen können. Denn Sparkassen und Volksbanken möchten ihr enges Automatennetz nur ungern den Privatbanken öffnen, die selbst weniger Automaten aufgestellt haben. Für zusätzlichen Streit sorgen Zusatzgebühren, die die Privatbanken durchsetzen wollen. Diese sollen die kartenausgebenden Institute nach Gutdünken von ihren Kunden erheben können. Eine Lösung, die weder der Ministerin noch dem Bundeskartellamt gefällt.

Anfang der Woche hatte der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), in dem alle Verbände der Kreditwirtschaft vertreten sind, die Gebührenregelung der Wettbewerbsbehörde vorgestellt. Glücklich ist das Amt nicht: „Nach unserer Erfahrung werden Höchstpreise meist ausgeschöpft“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, dem Tagesspiegel. Zudem gefällt es Mundt nicht, „wenn am Geldautomaten der Preis als Wettbewerbsfaktor quasi ausgeschaltet wird“. Dennoch ist das Amt bereit, Banken und Sparkassen für eine begrenzte Zeit entgegenzukommen. „Wenn eine neue Regelung dazu führt, dass die Exzesse, die wir derzeit beobachten, ein Ende haben, könnten wir für eine Übergangszeit damit leben“, deutete Mundt an. Das heißt aber nicht, dass das Amt mit der Fünf-Euro-Grenze einverstanden ist. „Wie eine solche Regelung im Einzelnen ausgestaltet wird und welche Höhe ein solcher Grenzbetrag haben könnte, ist derzeit noch völlig offen“, betonte der Behördenchef. Im Ausland sind die Gebühren für Barabhebungen nämlich oft deutlich niedriger.

Der ZKA will den Lösungsansatz nun weiter „präzisieren“. Doch in Bankenkreisen denkt man auch über ein Scheitern der Gemeinschaftslösung nach. Ohne Höchstgebühr, so kalkulieren Insider, würden die Sparkassen auf dem Land weiterhin hohe Gebühren von zehn Euro oder mehr nehmen. „Und dann kommt das Bundeskartellamt“, heißt es. hej/raw

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