zum Hauptinhalt
Die Berliner Sparkasse, hier eine Filiale in der Brunnenstraße, informiert nach eigenen Angaben darüber, was sie an einem Geschäft verdient.

© Kai-Uwe Heinrich

Bankberatung: Abkassiert

Verbraucherschützer kritisieren, dass Banken Provisionen und Gewinnmargen vielfach nicht offen legen. Die Branche wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Von Carla Neuhaus

Berlin - Banken verschleiern Verbraucherschützern zufolge, was sie mit dem Verkauf von Finanzprodukten verdienen. Sie würden die gesetzliche Pflicht umgehen, ihre Provisionen offenzulegen, heißt es in einer Studie, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) am Freitag in Berlin vorgestellt hat.

Indem sie Zertifikate oder Fonds zu Festpreisen anböten, wiesen die Institute ihre Eigeninteressen nicht aus, kritisierte VZBV-Vorstand Gerd Billen. In der Regel vertreiben Banken Zertifikate und Fonds über sogenannte Kommissionsgeschäfte: Das heißt, die Institute kaufen die Papiere im Auftrag und auf Rechnung des Kunden – und bekommen dafür vom Anbieter eine Provision. Die müssen sie dem Kunden offenlegen und ins Produktinformationsblatt schreiben. Um dies aber zu umgehen, setzen 80 Prozent der Banken laut der Untersuchung der Verbraucherschützer auf Festpreisgeschäfte. Dabei erwirbt die Bank das Produkt auf eigene Rechnung und verkauft es dann an den Kunden weiter. Die Bank verdient an der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Weil es sich bei dieser Marge nicht um eine Provision handelt, müssen die Banken sie dem Kunden nicht offenbaren.

Um herauszufinden, wie verbreitet diese Praxis mittlerweile ist, haben die Verbraucherschützer 126 Banken angeschrieben. Ausgefüllt hat den Fragebogen allerdings gerade einmal ein Fünftel von ihnen. „Wir gehen davon aus, dass viele schlichtweg deshalb nicht geantwortet haben, weil sie über das Festpreisgeschäft keine Auskunft geben wollen“, sagte Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen.

So hätten die meisten Sparkassen – darunter auch die Berliner Sparkasse – auf die Fragen nur ausweichend geantwortet. „Wir legen unseren Kunden bei Geschäftsabschluss alle Zuwendungen offen, die wir von dritter Seite erhalten“, schrieben sie. Das klingt gut, heißt übersetzt aber nur: Sie legen die Provisionen offen, die sie von Fondsanbietern oder Versicherern bekommen. Ob sie ihren Kunden mitteilen, was sie an Festpreisgeschäften verdienen, bleibt dabei unbeantwortet. Auf Anfrage des Tagesspiegels teilte die Berliner Sparkasse mit, der Kunde werde in jedem Fall darüber informiert, was die Bank an dem Geschäft verdiene. Ähnlich äußerte sich die Berliner Volksbank. Die Kunden bekämen die Höhe der Margen mitgeteilt, sagte eine Sprecherin.

Die Deutsche Bank und die Commerzbank verweisen auf die gesetzlichen Vorgaben. „Die Transparenz der Vertriebsvergütung“, schreibt etwa die Deutsche Bank, sei ihr ein wichtiges Anliegen. Ob und wie die beiden Banken über Margen bei Festpreisgeschäften aufklären, ging aus ihrer Antwort an die Verbraucherschützer nicht hervor.

VZBV-Vorstand Billen fordert deshalb eine gesetzliche Regelung: Die Banken müssten dazu verpflichtet werden, die Gewinnmargen genauso zu veröffentlichen wie ihre Provisionen. „Beim Verkauf muss klar sein, welchen Mehrwert der Kunde von dem Produkt hat und welchen Mehrwert die Bank hat“, sagte Billen. Außerdem fordert er die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zum Handeln auf: Sie müsse prüfen, in inwieweit die Banken ihre Einnahmen beim Vertrieb von Finanzprodukten verschleiern, indem sie auf Festpreise statt auf Provisionen setzen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft, ein Zusammenschluss der hiesigen Bankenverbände, wehrt sich gegen die negative Darstellung des VZBV. Die Untersuchung „zeichnet ein Zerrbild der Realität“, schreiben die Banken in einer Stellungnahme. Auch wehren sie sich gegen die Aussage, sie würden bewusst ihre Margen verschleiern. „Der Vorwurf, Festpreisgeschäfte dienten nur dazu, Provisionen nicht offenlegen zu müssen, ist haltlos“, erklärte die Interessenvertretung. Diese Anlage habe sich seit langem am Markt etabliert, Verbraucher schätzten das Festpreisgeschäft sogar wegen seiner einfachen  Handhabe und der Sicherheit der Preise.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) will die Honorarberatung stärken, um die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen. Bei diesem Ansatz zahlen Kunden statt einer Provision eine Gebühr pro Beratung. Unabhängig davon, ob die Kunden ein Honorar oder eine Gebühr zahlten, müssten Verbraucher aber wissen, „dass eine Finanz- und Anlageberatung nie kostenlos ist“, sagte die Ministerin.

Meinungsseite

Zur Startseite