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Wirtschaft: Banken bei Kartenbetrug in der Pflicht

Frankfurt am Main - Banken haben es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs künftig schwerer, ihre Kunden für den Missbrauch gestohlener Geld- oder Kreditkarten haftbar zu machen. Der Bankensenat des BGH erlegt den Geldinstituten strengere Fürsorgepflichten auf als bisher, wenn mit den Karten am Automaten illegal Bargeld abgehoben wird, wie aus dem in dieser Woche ergangenen Urteil hervorgeht.

Frankfurt am Main - Banken haben es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs künftig schwerer, ihre Kunden für den Missbrauch gestohlener Geld- oder Kreditkarten haftbar zu machen. Der Bankensenat des BGH erlegt den Geldinstituten strengere Fürsorgepflichten auf als bisher, wenn mit den Karten am Automaten illegal Bargeld abgehoben wird, wie aus dem in dieser Woche ergangenen Urteil hervorgeht. Künftig muss die Bank und nicht ihr Kunde nachweisen, dass das Geld mit der echten Karte und nicht mit einer von Dieben angefertigten Kopie und der entwendeten Geheimzahl gezogen wurde. Das Gericht reagiert damit offenbar auf die gehäuft auftretenden Fälle von „Skimming“, bei dem Betrüger die Geheimzahl illegal abgreifen und eine Kartenkopie herstellen. (Az.: XI ZR 370/10) Bisher hatte der BGH in der Regel den Bankkunden die Schuld an illegalen Abhebungen zugewiesen, weil er davon ausging, dass der Kunde Karte und Geheimzahl unvorsichtigerweise gemeinsam aufbewahrt haben müsse. Damit mussten die Kunden für den Schaden aufkommen. rtr

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