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Unerwartet. Nicht nur am Automaten, auch bei der Kontoführung und für Zahlungen können zusätzliche Kosten anfallen.

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Bankgebühren: Automatisch teuer

Kleine Beträge, großer Gewinn: Wie Banken mit Gebühren dazuverdienen.

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Die deutschen Banken stehen unter Druck – vor allem im Privatkundengeschäft. Weil mehr Kunden Onlinebanking nutzen, rechnen sich die Filialen weniger. Gleichzeitig wollen oder können viele Institute auf die Kunden nicht verzichten. Neu sind die Probleme nicht, nur fielen sie vor Ausbruch der Finanzkrise nicht so auf, weil sie mit hohen Gewinnen im Investmentbanking kaschiert wurden. Außerdem spüren die Banken nun schon seit Längerem die lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank: Je niedriger die Zinsen, desto schwieriger ist es für die Institute, mit dem klassischen Einlagen- und Kreditgeschäft Geld zu verdienen.

Entsprechend ist es wenig verwunderlich, wenn Banken versuchen, auf andere Weise Geld einzunehmen – zum Beispiel mit hohen Gebühren. Dabei ist es oft schwer nachzuvollziehen, wofür Banken überhaupt Extra-Kosten in Rechnung stellen dürfen und wofür nicht.

KONTOBEWEGUNGEN

Derzeit streiten sich Verbraucherschützer und Banker um die Frage, für welche Kontobewegungen die Institute Gebühren verlangen können. Entscheiden wird darüber kommende Woche der Bundesgerichtshof. Geklagt hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SfB) gegen die Vereinigten Raiffeisenbanken Gräfenberg Forchheim in Bayern. Sie verlangt von ihren Kunden für jede Barein- und Barauszahlung 35 Cent. Die Bank selbst argumentiert, dass es eine Dienstleistung sei, für die sie durchaus Geld verlangen darf – das Institut beruft sich auf die EU-Zahlungsrichtlinie. Auch der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) hält die Gebühr für zulässig.

Die Verbraucherschützer sehen das anders und fordern, dass solche Leistungen über die allgemeine Kontoführungsgebühr abgegolten werden. Geht das Urteil in diesem Sinne aus, dürfte es Signalwirkung haben. Denn manche Banken verlangen zum Beispiel auch für Daueraufträge oder Überweisungen ein Entgelt.

SfB-Chef Jörg Schädtler ärgert sich aktuell noch über einen anderen Fall, der die sogenannten Berichte an den Kunden betrifft – etwa bei nicht ausreichender Deckung des Kontos. „Die Erfurter Bank verlangt dafür 25 Euro. Das ist happig.“

KONTOFÜHRUNG

Um Neukunden zu werben, bieten manche Institute „kostenlose Girokonten“ an. Allerdings ist längst nicht jedes Konto, das so angepriesen wird, auch wirklich frei von Gebühren. Daher lohnt der Blick ins Kleingedruckte. So kann es zum Beispiel sein, dass es extra kostet, wenn der Kunde eine Überweisung in Papierform abgibt. Manche Institute locken auch mit einer bestimmten Zahl von FreiÜberweisungen und kassieren ordentlich ab, sobald diese überschritten sind.

Die Stiftung Warentest hat zuletzt 176 Konten von 91 Banken untersucht. Nur 30 davon waren tatsächlich kostenlos. Bei weiteren 38 Konten war die Kontoführung nur für solche Kunden kostenfrei, die bestimmte Bedingungen wie etwa einen monatlichen Mindesteingang erfüllen. Solche Schwellen gibt es auch bei Konten, die pauschal etwas kosten.

{Kontoauszug und Geld im Ausland}

KONTOAUSZUG

Wer sich über seinen Kontostand und die Umsätze informieren möchte, muss dies kostenlos tun können – zum Beispiel am Schalter oder am Auszugsdrucker in der Bankfiliale. Kosten werden meistens fällig, wenn man sich nicht selbst um die Auszüge kümmert und diese schließlich im Briefkasten landen. Aber auch dann darf die Bank nur die Portokosten berechnen und keine Gebühr für das Ausstellen der Übersichten. Wer nachträglich einen Auszug benötigt, etwa für eine Selbstauskunft, muss nur für die tatsächlichen Kosten aufkommen – eine pauschale Gebühr ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht zulässig. Für Bankauszüge, die älter als 13 Monate sind, werden meist um die 15 Euro verlangt.

Wenn Bankkunden den Verdacht haben, unzulässige oder überhöhte Entgelte zu zahlen, können sie beim SfB eine entsprechende Liste anfordern. Ob im Ernstfall der Gang zum Rechtsanwalt nötig wird, ist von Bank zu Bank verschieden. „Manchmal liegt es auch nur an einer automatischen EDV-Einstellung, die die Banken bereitwillig aufheben“, sagt SfB-Vorsitzender Schädtler.

GELD IM AUSLAND

Pünktlich zum Beginn der Reisesaison führte die Stiftung Warentest im vergangenen Sommer Tests in neun Ländern außerhalb der Euro-Zone durch. Oftmals lockten demnach Bankautomaten mit garantierten Wechselkursen und sofortiger Anzeige des umgerechneten Betrags. Was sich gut anhört, ist aber eine Kostenfalle. Denn für die Umrechnung werden auf den Kurs noch bis zu zehn Prozent aufgeschlagen.

In Euro-Ländern fallen beim Bezahlen mit der EC-Karte keine Gebühren an. „Kostenlose Abbuchungen sind aber oft nur an Automaten von Partnern der eigenen Bank möglich“, erklärt Annabel Oelmann, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In ferneren Ländern empfiehlt sich die bargeldlose Bezahlung mit der Kreditkarte. Ganz klare Regelungen gibt es für Geld, das wiederum aus dem Ausland aufs deutsche Konto geht. Zwar versuchen einige Banken, dafür Provisionen zu nehmen, erlaubt ist das aber nicht, denn die reine Verbuchung ist keine besondere Dienstleistung für den Kunden.

{Kreditkarte und Kredite}

KREDITKARTE

Die Jahresgebühren für eine Kreditkarte betragen meist zwischen 20 und 50 Euro. „Auch die Bargeldbeschaffung im Inland kann entgeltpflichtig sein“, sagt Verbraucherschützerin Oelmann. Wird die Kreditkarte vor Ende der Laufzeit an die Bank zurückgegeben, muss für die verbleibende Zeit nicht gezahlt werden – Kunden sollten den Jahresbetrag anteilig zurückfordern. Muss die Karte wegen Verlusts oder Diebstahls gesperrt werden, dürfen dafür keine Gebühren erhoben werden, weil es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Geldinstituts handelt.

KREDITE

Auch für die Kreditbearbeitung haben Banken in der Vergangenheit Gebühren kassiert. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr entschied. Verbraucher können zu viel gezahlte Gebühren nun zurückverlangen, sogar eine kleine Entschädigung für die entgangenen Zinsen steht ihnen zu. Allerdings verjährt der Anspruch auf eine Rückzahlung nach drei Jahren. Im Streitfall vermittelt der zuständige Ombudsmann kostenlos zwischen Kunde und Bank.

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