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Wirtschaft: Bankgeheimnis

Zwischen Banken und ihren Kunden sollte ein Vertrauensverhältnis bestehen. Im Idealfall ist es zu vergleichen mit dem zwischen Anwalt und Klient.

Zwischen Banken und ihren Kunden sollte ein Vertrauensverhältnis bestehen. Im Idealfall ist es zu vergleichen mit dem zwischen Anwalt und Klient. Alles, was von beiden besprochen wird, sollte gegenüber Dritten nur offengelegt werden, wenn der Kunde zustimmt. Das gilt auch für Bankgeschäfte. Doch ein uneingeschränktes Bankgeheimnis gibt es in Deutschland schon lange nicht mehr. Steuerrechtlich sind Banken und Anleger dazu verplichtet, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und die nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei berechtigtem Interesse darf das Finanzamt umfassende Auskünfte verlangen. Mit den jetzt diskutierten Kontrollmitteilungen zu Aktiengeschäften wird das Bankgeheimnis weiter aufgeweicht. Schließlich muss das Finanzamt dann nicht mehr gezielt nachfragen, sondern bekommt die Angaben über die Transaktionen automatisch. hop

LEXIKON

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