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Wirtschaft: Bankgesellschaft Berlin: Anleger wollen die BGB verklagen

Noch eine knappe Woche haben Wolfgang Rupf und die Prüfer der in Schieflage geratenen Bankgesellschaft Berlin (BGB) Zeit, 130 000 Mark Schadenersatz an den Rechtsanwalt Peter Ackermann zu zahlen. Lassen Bankvorstand und die Chefs der Prüfungsgesellschaft Price Waterhouse Cooper (PwC) diese Frist verstreichen, droht der Bank die erste Klage der Kleinaktionäre.

Noch eine knappe Woche haben Wolfgang Rupf und die Prüfer der in Schieflage geratenen Bankgesellschaft Berlin (BGB) Zeit, 130 000 Mark Schadenersatz an den Rechtsanwalt Peter Ackermann zu zahlen. Lassen Bankvorstand und die Chefs der Prüfungsgesellschaft Price Waterhouse Cooper (PwC) diese Frist verstreichen, droht der Bank die erste Klage der Kleinaktionäre. Die BGB wird die Entschädigung kaum zahlen. Denn so wäre ein Präzendenzfall für 10 000 andere freie Aktionäre geschaffen, die sich ebenfalls durch die Versprechen im Jahresbericht 1999 getäuscht sehen könnten. Da die PwC-Prüfer dem BGB-Chef Rupf ein uneingeschränktes Testat ausstellten, will Ackermann auch sie auf Schadenersatz verklagen. Denn der Rechtsanwalt erwarb die Aktie, weil sie angeblich unter Buchwert lag, seither aber noch einmal um 50 Prozent im Wert gesunken ist.

Zum Thema Online Spezial: Finanzkrise in Berlin "Wir werden spätestens im dritten Quartal vor Gericht stehen", sagt Peter Ackermann. Der Rechtsanwalt will seinen Schadenersatz notfalls durch eine "höchstrichterliche Entscheidung" durchsetzen. Den langen Atem für den Durchmarsch durch die Instanzen hat er. Ackermann hegt keinen Zweifel daran, dass die Geschäftsberichte "geschönt" waren und Aktionäre dadurch zum Erwerb einer hochriskanten Beteiligung verführt wurden. Doch obwohl "Risiken verschwiegen" wurden, ist sich der Rechtsanwalt der Unwägbarkeit rechtlicher Fehden bewusst: "Vor dem Gericht sind Sie wie auf hoher See in der Hand Gottes."

Seine Wertpapiere erwarb er, nachdem die Bankgesellschaft ihren Jahresbericht 1999 vorgelegt hatten, im letzten Jahr. Darin heißt es: "Der Buchwert je Aktie beträgt 20,17 Euro. Bezogen auf den Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 31. März 2000 von 17,05 Euro bedeutet dies eine Notierung mit 87,4 Prozent des Buchwertes". Die Botschaft ist deutlich: Die Geldhaus-Aktie wird unter Wert gehandelt. Doch statt sich auf 20 Euro zu stabilisieren, liegt die Aktie heute bei rund neun Euro - und statt eine Dividende auszahlen zu können, braucht die Bank vier Milliarden Mark frisches Kapital. Deshalb fühlt sich Ackermann von BGB-Chef Rupf geradezu "verhöhnt". Hatte der oberste Berliner Banker in einer Rede vom 9. Juni 2000 doch versichert: "Der Konzern steht wieder fest auf dem Boden. Mit der nachhaltigen Verbesserung der Ertragskraft und der Begrenzung der Risikopotenziale haben wir eine solide Basis für unsere Weiterentwicklung erarbeitet." Ackermann bilanziert: "Die Vermögenslage unserer Bank entspricht nicht im Geringsten dem veröffentlichten und testierten Geschäftsbericht 1999, sondern kommt einer Überschuldung gleich. Ohne Patronatserklärung des Berliner Senats hatte sie ihre Geschäftstätigkeit bereits einstellen müssen." Zusammen mit seinem Partner Dieter Schultze-Zeu hat Ackermann die "Aktionsgemeinschaft der BGB-Aktionäre" ins Leben gerufen. Ihr Ziel: Schadenersatz von der Bank und von deren Abschlussprüfer oder eine Abfindung zum Einstandskurs zu erhalten. Begründung: Vorstände, Aufsichtsräte und Prüfer hätten ihre Sorgfalts-, Aufsichts- und Prüfungspflichten verletzt. Die Anwälte rekrutieren in einer Anzeigenkampagne Leidensgenossen. Hundert Betroffene wollen sie gegen die Bank anführen; die Hälfte steht schon bereit.

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