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Wirtschaft: Bankgesellschaft Berlin: Kredit-Vergabe gegen Votum der Experten

Die Kredite an die Immobilienfirma Aubis, die die Bankgessellschaftstochter Berlin Hyp zu Abschreibungen von rund 200 Millionen Mark zwingt, genehmigten die Vorstände gegen das abratende Votum ihres "Kreditbüros". Dies sagte BGB-Mitarbeiter Joachim Zeitz vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Bankenaffaire.

Die Kredite an die Immobilienfirma Aubis, die die Bankgessellschaftstochter Berlin Hyp zu Abschreibungen von rund 200 Millionen Mark zwingt, genehmigten die Vorstände gegen das abratende Votum ihres "Kreditbüros". Dies sagte BGB-Mitarbeiter Joachim Zeitz vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Bankenaffaire. Zeitz begründete sein bereits 1996 getroffenes Votum gegen die Plattenbau-Darlehen so: "Bonität und Leistungsfähigkeit der Kreditnehmer standen in keinem Verhältnis zur Höhe der gewährten Kredite." Das Ausschussmitglied Kristen Flesch (SPD) sagte nach der Sitzung: Der "permanente Konflikt" zwischen Sachbearbeitern und Vorständen im Fall Aubis ziehe sich "wie ein roter Faden" durch die Anhörungen.

Zum Thema Online Spezial: Die Krise der Bankgesellschaft Berlin Dokumentation: Das Restrukturierungskonzept der Bankgesellschaft Berlin Zeitz Votum fiel, als die Berlin Hyp Darlehen in Höhe von 154 Millionen Mark an Aubis vergeben hatte und weitere 65 Millionen Mark beantragt waren. Der Kreditexperte Zeitz arbeitete dem damaligen Vorstandsmitglied der BGB Wolfgang Steinriede zu, ab April 1997 legte er seine Empfehlungen dem heutigen Bankchef Wolfgang Rupf vor. Auf Nachfrage, ob er nur von Teilen des rund 600-Millionen-Mark-Kredits abgeraten habe, antwortete Zeitz: "Ich habe keinen einzigen Aubis-Kredit befürwortet." Zeitz arbeitet noch heute im Konzernkreditbüro der BGB. Zu dessen Aufgaben zählt es, dem Vorstand Empfehlungen zu anstehenden Kreditentscheidungen zu geben. Die Vorstände sind an den Ratschlag nicht gebunden. Zeitz zufolge waren im Fall Aubis die Kreditentscheidungen bei der Berlin Hyp bereits gefallen, als sie dem Kreditausschuss der Konzern-Mutter zur Prüfung vorgelegt wurden.

Als zweiter Zeuge sagte der Gutachter Manfred Semmer, er habe den Wert der Aubis-Immobilien nach Anweisungen des Hypothekenbank-Gesetzes ermittelt. Für die umstritten hohen Beleihungs-Quoten der Immobilien seien nach Paragraf 12 Hypothekenbank-Gesetz die Bank-Vorstände zuständig. Die von Ausschuss-Chef Klaus Dieter Benetter wiedergegebene "Behauptung auffällig hoher Missverhältnisse" zwischen dem heutigen und damaligen Immobilienwert wollte Semmer nicht auf seine Bewertung bezogen wissen.

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