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Immobilienkredite sind günstig wie selten zuvor. So mancher Bauherr denkt deshalb über eine Umschuldung nach.

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Update

Bauen und Wohnen: Vebraucherschützer: Banken kassieren bei Kreditkündigung ab

Wer einen Immobilienkredit vorzeitig ablöst, muss dafür hohe Gebühren zahlen. Das liegt offenbar nicht nur am derzeit niedrigen Zinsniveau.

Von Carla Neuhaus

Wer ein Haus baut, plant meist, darin ein Leben lang zu wohnen. Deshalb nehmen Verbraucher es auch in Kauf, den Immobilienkredit über Jahrzehnte abzubezahlen. Zum Problem wird das jedoch, wenn man das Haus früher als gedacht wieder verkaufen muss – weil sich der Partner trennt, weil man arbeitslos wird oder weil man in eine andere Stadt zieht. Dann verlangt die Bank eine Entschädigung dafür, dass man früher als geplant aus dem Kreditvertrag aussteigt. Und das kostet: Die Sonderzahlungen, die die Banken in einem solchen Fall kassieren, sind derzeit so hoch wie nie, zeigt eine Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV).

Mit der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung soll die Bank so gestellt werden, als hätte der Verbraucher den Kredit über die gesamte Laufzeit in Anspruch genommen. Denn steigt ein Kunde vorzeitig aus, entgehen der Bank Zinsen, mit denen sie gerechnet hat. Über die vergangenen Jahre ist die Höhe der Entschädigung, die Institute verlangen, allerdings kräftig gestiegen. Lag sie 2007 noch bei vier Prozent des abgelösten Kreditbetrags, beträgt sie mittlerweile durchschnittlich elf Prozent. In besonders extremen Fällen kassieren die Banken mittlerweile laut VZBV sogar über 30 Prozent. Die Verbraucherschützer berichten etwa von einem Fall, in dem ein Kunde gut 62.000 Euro vorzeitig ablösen wollte und der Bank dafür über 22.000 Euro Entschädigung zahlen musste.

„Die aktuelle Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist für viele Verbraucher existenzbedrohend“, sagt Dorothea Mohn vom VZBV. Denn weder rechnen die meisten Kunden mit einer so hohen Sonderzahlung, noch können sie sich diese leisten. Das Problem liegt den Verbraucherschützern zufolge darin, dass es zu wenige Vorgaben für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt.

So müssen die Institute zwar zum Beispiel einkalkulieren, dass ihnen weniger Kosten entstehen, wenn der Kunde vorzeitig aus dem Kreditvertrag aussteigt. Doch diesen Posten würden die Institute in der Praxis viel zu niedrig ansetzen, sagt Mohn. Zudem vereinbaren viele Verbraucher im Vorfeld Sondertilgungsrechte: Sie zahlen von Anfang an höhere Zinsen, um die Möglichkeit zu haben, spontan mehr zurückzahlen zu können – zum Beispiel, wenn sie durch ein Erbe unverhofft zu Geld kommen. Doch auch das berücksichtigten die Banken oft nicht, wenn ein Kunde komplett aus seinem Vertrag aussteigen will.

„Die Regeln für die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen müssen endlich eindeutig, transparent und fair werden“, fordert deshalb Verbraucherschützerin Mohn. Der Gesetzgeber sollte den Banken nach Ansicht des VZBV vorschreiben, wie sie die Entschädigung konkret berechnen müssen. Zudem fordert der Verband einen Deckel für die Sonderzahlungen in Höhe von fünf Prozent des Restkapitals.

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