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Wirtschaft: Bauwirtschaft: Vergabeordnung

Die Vergabeordnungen für Aufträge der öffentlichen Hand sehen in Deutschland vor, dass Unternehmen einen Auftrag erhalten, wenn sie das preiswerteste Angebot abgeben. Natürlich ist die Zuverlässigkeit des Unternehmens und die Qualität des Angebotes Voraussetzung.

Die Vergabeordnungen für Aufträge der öffentlichen Hand sehen in Deutschland vor, dass Unternehmen einen Auftrag erhalten, wenn sie das preiswerteste Angebot abgeben. Natürlich ist die Zuverlässigkeit des Unternehmens und die Qualität des Angebotes Voraussetzung. Einige Bundesländer, unter ihnen sind auch Bayern und Berlin, haben allerdings in den vergangenen Jahren so genannte vergabefremde Bedingungen in die Vergabeordnungen aufgenommen. Dabei geht es um die Einhaltung von Mindestlöhnen bei der Bezahlung der Mitarbeiter. In erster Linie sollten damit regionale Unternehmen vor osteuropäischer Konkurrenz geschützt werden. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) hatte dem Tagesspiegel vor zwei Wochen eröffnet, dass er die Einhaltung von Tariflöhnen zur bundesweiten Voraussetzung für die Auftragsvergabe noch in diesem Herbst per Gesetz regeln will.

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