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Bearbeitungsgebühren: BGH verlängert Verjährung für Rückzahlung von Kreditgebühren

Bankkunden können unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite zurückfordern, dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hervor.

Bankkunden können unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite zurückfordern, die sie ab 2004 abgeschlossen haben. Dies ergibt sich aus einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesgerichtshof (BGH). Banken müssen nun mit einer Flut an Rückforderungen rechnen; die Stiftung Warentest rechnet mit rund einer Milliarde Euro pro Jahr.

Unstrittig war bislang, das nach der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist Ansprüche, die im Jahr 2011 entstanden waren, noch nicht verjährt sind. Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers begründete die Ausdehnung der Verjährungsfrist am Dienstag damit, dass die Verbraucher erst mit den Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte im Jahr 2011 zur Unzulässigkeit solcher Gebühren Klarheit über die Rechtslage hatten und auch erst ab dann klagen konnten. Deswegen gelte die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren.

Betroffene Kunden müssen nun bis Ende dieses Jahres ihre zu Unrecht erhobenen Gebühren von der Bank zurückverlangen. Im Zweifel müssen sie auch noch vor Jahreswechsel Klage einreichen. (AFP)

Der Bundesgerichtshof hat die Verjährungsfrist für die Rückzahlung von unzulässigen Kreditgebühren verlängert.
Der Bundesgerichtshof hat die Verjährungsfrist für die Rückzahlung von unzulässigen Kreditgebühren verlängert.

© dpa

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