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Wirtschaft: BEB hat an das Land Niedersachsen einen zu hohen Erdgasförderzins gezahlt

Das Land Niedersachsen muss dem Energie-Unternehmen Brigitta Erdgas und Erdöl GmbH (BEB) nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg rund 2,3 Milliarden Mark Förderabgaben und -zins zurückzahlen. Das Gericht bestätigte damit am Dienstag ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover aus dem Jahr 1997.

Das Land Niedersachsen muss dem Energie-Unternehmen Brigitta Erdgas und Erdöl GmbH (BEB) nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg rund 2,3 Milliarden Mark Förderabgaben und -zins zurückzahlen. Das Gericht bestätigte damit am Dienstag ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover aus dem Jahr 1997. Danach hatte die BEB an das Land einen zu hohen Erdgasförderzins gezahlt, nachdem das Gasvorkommen in einem Feld in der Emsmündung wesentlich geringer als erwartet ausfiel. Nach dem Urteil des Lüneburger Gerichts hat die BEB habe die zu viel gezahlten Abgaben somit zu Recht zurückgefordert. Hannover kündigte an, wegen der Rückzahlung des Förderzinses von rund 220 Millionen Mark in die Revision zu gehen. Eine endgültige Entscheidung über eine Revision für das gesamte Verfahren werde fallen, wenn das Urteil schriftlich vorliege, teilte das Wirtschaftsministerium mit.

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