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Wirtschaft: Begriffe rund ums Kapital

Grundkapital ist die offizielle Bezeichnung für das Aktienkapital der Gesellschaft. Seine Höhe errechnet sich aus der Anzahl der Aktien multipliziert mit dem Nennwert der Aktie.

Grundkapital ist die offizielle Bezeichnung für das Aktienkapital der Gesellschaft. Seine Höhe errechnet sich aus der Anzahl der Aktien multipliziert mit dem Nennwert der Aktie.

Rücklagen: Sie werden vor allem aus Gewinnen der Gesellschaft gespeist. Manchmal werden sie mit Rückstellungen verwechselt, die aber etwas völlig anderes sind, nämlich ein Reservepolster für künftige Verpflichtungen des Unternehmens.

Kapitalerhöhung: Das Unternehmen gibt neue Aktien aus. In Höhe des Nennwerts wird das Grundkapital erhöht. Meist liegt der Ausgabepreis viel höher als der Nennwert. Die Differenz zwischen beidem fließt in die Rücklagen. Häufig lässt sich der Vorstand im Voraus von den Aktionären die Erlaubnis dazu geben - das heißt dann: -genehmigtes Kapital

Bezugsverhältnis: Bei einem Bezugsverhältnis von zum Beispiel fünf zu eins bekommt jeder Aktionär für fünf alte Papiere fünf neue ("junge Aktien" genannt). Das Recht, diese Aktien zu beziehen, ist verbrieft im

Bezugsrecht: Für jede alte Aktie gibt es ein Bezugsrecht. Bei einem Bezugsverhältnis von fünf zu eins benötigt man fünf Bezugsrechte, um eine junge Aktie zu beziehen. In der Regel werden die jungen Aktien zu einem Preis unter dem aktuellen Börsenkurs ausgegeben. Daher haben die Bezugsrechte einen gewissen Wert: Man kann damit billiger Aktien des Unternehmens bekommen als auf dem normalen Weg über die Börse. Wer seine Bezugsrechte nicht ausüben will -also nicht an der Kapitalerhöhung teilnimmt-, kann sie auch verkaufen.

Gratisaktien (auch Berichtigungsaktien oder Freiaktien genannt) werden im Rahmen einer "Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln" ausgegeben. Hierbei fließt der Gesellschaft überhaupt kein Geld zu. Es handelt sich lediglich um eine Umbuchung: Aus Rücklagen wird Grundkapital. Ein solcher Schritt bietet sich an, wenn die Gesellschaft hohe Rücklagen hat. Sie gibt neue Aktien an ihre Aktionäre aus und bucht in Höhe von deren Nennwert Rücklagen um in Grundkapital. Der Börsenkurs pro Aktie sinkt natürlich, weil jetzt viel mehr Aktien als zuvor im Umlauf sind.

Aktiensplit: Aus einer Aktie mit dem Nennwert 50 Euro können zum Beispiel 10 Aktien mit dem Nennwert fünf Euro gemacht werden. Dadurch gibt es zehnmal so viel Papiere wie vorher, und der Kurs müsste theoretisch auf ein Zehntel sinken. Häufig, wenn die Aktie vorher optisch "schwer" war, gibt der Split dem Papier Auftrieb.

Aktienrückkäufe werden meist durchgeführt, wenn eine Gesellschaft den Kurs der eigenen Papiere stützen will. Oder wenn sie zu viel Kapital hat und einen Teil davon den Aktionären zufließen lassen will. Sie kauft eigene Aktien an der Börse. Häufig führt schon die Ankündigung solcher Programme zu Kurssteigerungen.

Kapitalherabsetzung: Sie ist das Gegenteil der Kapitalerhöhung, das Grundkapital wird also herabgesetzt. Häufig geschieht dies, wenn ein Unternehmen hohe Verluste erlitten hat. Diese Verluste werden dann mit dem Grundkapital verrechnet. Dadurch verschwinden die Verluste aus der Bilanz, zugleich schrumpft das Grundkapital.

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