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Wirtschaft: Bei Anruf Ärger

Viele Verbraucher beschweren sich über ungebetene Werbeanrufe. Die Politik denkt jetzt über schärfere Gesetze nach

Berlin - Ein ganz normaler Tag: Um elf klingelt das Telefon zum ersten Mal. In der Leitung ist die Firma Tele 2, die Anna Meier (Name geändert) davon überzeugen will, von der Deutschen Telekom zu ihr zu wechseln. Um drei ruft ein Marktforschungsinstitut an und möchte wissen, was die Berlinerin von privater Altersvorsorge hält. Vor dem Abendessen geht der Apparat ein weiteres Mal: Eine Stimme vom Band wirbt für ein Gewinnspiel.

95 Prozent aller Verbraucher fühlen sich durch unerwünschte Telefonwerbung belästigt. Das hat eine Umfrage der Verbraucherzentralen ergeben. Dennoch nimmt die Zahl der unerbetenen Werbetelefonate ständig zu. Gut 82 Millionen Anrufe erfasste die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im ersten Quartal vergangenen Jahres. Von Januar bis September 2006 erhöhte sich die Zahl unerbetener Anrufe im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Drittel.

„Das geltende Recht schreckt nicht genug ab“, sagt Julia Klöckner, Verbraucherbeauftragte der Bundestagsfraktion von CDU und CSU. Verbraucherschützer und Politiker wollen den schwarzen Schafen jetzt das Handwerk legen. Sie denken über schärfere Gesetze nach. Die Verbraucherzentralen sammeln derweil Fälle und mahnen Firmen ab, die gegen die bestehenden gesetzlichen Vorschriften verstoßen. Dabei haben sie ausdrücklich die Unterstützung der Wirtschaft. „Der Markt muss funktionieren“, betont Patrick Tapp, Vizepräsident des Deutschen Direktmarketing Verbands. „Die schwarzen Schafe schaden der gesamten Branche.“

Und das wollen die anderen nicht länger hinnehmen. Denn auch viele seriöse Firmen nutzen das Telefon, um neue Kunden zu gewinnen oder vertragliche Probleme unbürokratisch aus dem Weg zu räumen. Was erlaubt ist, regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Grundsatz: Anrufe, um Vertragsprobleme zu klären, sind rechtlich unproblematisch. Und auch wenn der Kunde vorher sein Einverständnis gegeben hat, darf die Firma anrufen.

In der Vergangenheit hat sich nicht jeder an diese Regeln gehalten. 27 Firmen hat allein die Verbraucherzentrale (VZ) Berlin erfolgreich abgemahnt (telefonwerbung@vz-bln.de), darunter Tele 2, Kabel Deutschland und E-Plus „Base“. Sie sollen Verbraucher angerufen haben, obwohl diese keine Einverständniserklärung abgegeben hatten. Als Sünderin gilt auch die Deutsche Telekom. Sie wurde bereits im Juli 2004 vom Landgericht Bonn verurteilt, unerbetene Werbeanrufe zu unterlassen. Dennoch machte der Telefonkonzern weiter. Im vergangenen Oktober verdonnerte das Gericht die Telekom daraufhin zu einem Ordnungsgeld von 15 000 Euro. Jetzt steht ein zweites Ordnungsgeldverfahren an. „Wir haben neue Fälle“, sagt Helke Heidemann-Peuser vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Telekom streitet das ab: „Wir rufen nur Kunden an, die ihre Einwilligung gegeben haben“, betont Telekom-Sprecher Frank Domagala. Das sagt auch Tele 2. In einem Schreiben an den Tagesspiegel am Sonntag versichert Tele 2, nur Adressen von renommierten Adressanbietern zu erwerben, bei denen wirksame Einwilligungserklärungen der Kunden vorlägen. Zudem könne man sich auf eine interne Sperrliste setzen lassen, wenn man keine Anrufe mehr wolle. Am Telefonmarketing will das Düsseldorfer Unternehmen aber auf jeden Fall festhalten: „Individuelle Fragen der Verbraucher können sehr viel gezielter beantwortet werden“, heißt es. „Viele Menschen sind froh, wenn sie ihre Angelegenheiten schnell und einfach am Telefon erledigen können“, räumt auch Rainer Metz vom Bundesverbraucherschutzministerium ein. Allerdings dürften die Verbraucher nicht übers Ohr gehauen werden.

Schwarze Schafe gibt es vor allem in drei Branchen – Telekommunikation, Glücksspiele und Marktforschung. Wer einem angeblichen Umfrageinstitut Auskunft über seine private Vorsorge gibt, bekommt oft später einen Anruf von einer Versicherung, die bestens über die Vermögensverhältnisse informiert ist. Und nicht selten bekommen Verbraucher nach Werbetelefonaten Verträge zugeschickt, obwohl sie nur Informationen wollten. Das Problem: „Auch wenn Anrufe gegen das UWG verstoßen, sind die am Telefon geschlossenen Verträge wirksam“, berichtet Susanne Nowarra von der VZ Berlin. Zwar kann man innerhalb von zwei Wochen widerrufen, aber wer das nicht tut, ist gebunden.

Viele Politiker fordern jetzt schärfere Gesetze. Das Verbraucherschutzministerium will erreichen, dass Anrufer ihre Nummern nicht länger unterdrücken können. Die Grünen wollen Firmen per Gesetz Bußgelder bis zu 50 000 Euro aufbrummen. Die Union – Julia Klöckner, Fraktionsvize Wolfgang Bosbach und Rechtspolitiker Günter Krings – hat das Bundesjustizministerium aufgefordert, mögliche Schritte zu prüfen. „Schon der erste Verstoß muss zu spürbaren Einbußen bei den Unternehmen führen“, fordert Klöckner. Verträge, die den Verbrauchern am Telefon untergeschoben werden, sollen unwirksam sein. Das findet auch Direktvermarkter Tapp gut. Doch ob Klöckner Erfolg hat, ist ungewiss. „Alles ist im Fluss“, heißt es im Bundesjustizministerium, „das Ergebnis ist offen.“

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