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Wirtschaft: Bei Depotgebühren schlagen Filialisten und Discounter zu

"Bei 200 DM eingestiegen, für 300 DM verkauft, macht 50 Prozent Gewinn." So oder so ähnlich rechnen wahrscheinlich viele Anleger die Rendite ihrer Wertpapiergeschäfte nach.

"Bei 200 DM eingestiegen, für 300 DM verkauft, macht 50 Prozent Gewinn." So oder so ähnlich rechnen wahrscheinlich viele Anleger die Rendite ihrer Wertpapiergeschäfte nach.Leider ist das eine Milchmädchenrechnung, denn für den Erfolg der Wertpapieranlage gilt dasselbe wie für den eigenen Lohn- oder Gehaltsstreifen: Brutto ist nicht gleich netto.

Aktien und festverzinsliche Wertpapiere lassen sich nicht einfach so kaufen wie ein halbes Pfund Butter.Der Anleger braucht dafür die Hilfe einer Sparkasse oder Bank, die seine Kaufaufträge an der Börse ausführt.Dafür verlangen die Geldhäuser natürlich Gebühren - und zwar nicht zu knapp.Der größte Posten entfällt dabei auf die Provision, die beim An- und Verkauf fällig wird.Jahrelang wurden dafür Einheitspreise berechnet: ein Prozent vom Kurswert bei Aktien, 0,5 Prozent vom Kurs- beziehungsweise Nennwert bei festverzinslichen Wertpapieren.Mit dem Auftritt der Discountbroker ist die Preislandschaft allerdings in Bewegung gekommen.Bei den Billigheimern, die zwar keine Beratung, aber günstige Preise bieten, lassen sich Orders meist zum halben Preis abwickeln.Bei größeren Anlagesummen kann es auch weniger als ein Drittel sein.

Doch die Vielfalt hat ihren Preis.Fast jeder Discounter verwendet ein eigenes Preismodell, was nicht gerade zur Übersichtlichkeit beiträgt.So rechnen einige Discounter mit einem festen Grundpreis plus eine vom Ordervolumen abhängige Staffelkomponente, andere verwenden feste Prozentsätze und dritte wiederum geben einen zusätzlichen Rabatt, wenn der Kunde seine Aufträge per PC übermittelt.Meist gibt es einen Mindestpreis pro Auftrag (zwischen 25 und 50 DM), was besonders die Anlage kleinerer Beträge enorm verteuern kann.

Mit der Provision der Bank ist es für den Anleger allerdings noch nicht getan.Zusätzlich entstehen noch externe Kosten, die die Banken an ihre Kunden weiterreichen.Dazu gehören die Maklercourtage (zwischen 0,4 Promille, 0,8 Promille bei Aktien, Staffelbeträge bei Renten) und die "Clearing- oder Schreibgebühren" der Börse.Richtig teuer wird es, wenn die Wertpapiere an einer ausländischen Börse gehandelt werden.Die meist harmlos als "Auslagen" deklarierten Zusatzkosten steigen mitunter explosionsartig.Zu den Gebühren der fremden Börse kommen dann noch Kosten für den Devisenumtausch und für die vor Ort eingeschaltete Korrespondenzbank.Nicht selten kommen Spesen von 150 DM zusammen.

Etwas anders sieht die Kostenrechnung bei Investmentfonds aus.Statt An- und Verkaufsprovisionen wird hierbei auf den reinen Inventarwert ein einmaliger Ausgabeaufschlag berechnet, der sämtliche Transaktionskosten abdeckt.Die Höhe dieses Ausgabeaufschlages ist abhängig vom Anlageschwerpunkt des Fonds.Bei Rentenfonds werden üblicherweise drei, bei Immobilien- und Aktienfonds zwischen fünf und sechs Prozent verlangt.Der Ausgabeaufschlag stellt allerdings lediglich eine Art Vertriebsprovision dar.Die reinen Anlagekosten des Fonds wie Aufwendungen für die Depotbank, die Wertpapierkäufe selbst und nicht zuletzt das Management zwackt die Fondsgesellschaft vom Fondsvermögen ab.Die Anleger bemerken den Aderlaß nur in Form einer schlechteren Wertentwicklung des einzelnen Anteils - was ihre Rendite mindert.

Sind Fonds, Aktie oder Rentenpapier endlich gekauft, müssen sie irgendwo verwahrt werden.Fast jeder Anleger eröffnet dazu ein Depotkonto bei seiner Bank.Auch dafür muß er zahlen - was in der Nettokalkulation gerne vergessen wird.Anders als bei den Kaufspesen schlagen hier Filialisten und Discounter gleichermaßen zu.In der Regel wird jede Depotposition zu einem Promillewert ihres Kurswertes abgerechnet.Bei Aktien verwenden einige Banken auch Stückpreise (zum Beispiel fünf Pfennig pro Aktie).Auch hier gilt: Im Ausland verwahrte Papiere schlagen besonders stark zu Buche.

PETER HEIN

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