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Wirtschaft: Bei der Rente kassiert das Finanzamt künftig mit

Ab dem Jahr 2005 gelten neue Steuerregeln für Alterseinkünfte: Arbeitnehmer werden schrittweise entlastet, Senioren belastet

Arbeitnehmer können sich freuen, Rentner müssen eine weitere bittere Pille schlucken: Nach den Steuerplänen der Regierung werden ab dem Jahr 2005 mehr Senioren als bisher Steuern zahlen. Dafür werden Berufstätige entlastet. Worum geht es?

Warum wird das System geändert?

Im März vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, zum 1. Januar 2005 die Besteuerung von Alterseinkünften neu zu regeln. Der Grund: Die Richter hielten es für verfassungsrechtlich problematisch, dass Pensionäre und Rentner steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Während Beamte im Ruhestand ihre Pensionen – abzüglich diverser Freibeträge – voll versteuern müssen, zahlen Rentner bislang nur auf den so genannten Ertragsanteil ihrer Renten – das sind rund 30 Prozent – Steuern. Konsequenz: Von den 19 Millionen Rentnern kassiert der Fiskus derzeit nur bei 2,5 Millionen überhaupt Einkommensteuer. Der Rest bleibt innerhalb des steuerfreien Grundfreibetrags.

Wie sieht die neue Regelung aus?

Wie bei den Beamtenpensionen und bei der Riester-Rente will die Bundesregierung auch bei den Sozialversicherungsrenten die so genannte nachgelagerte Besteuerung einführen: Dabei werden die Renten besteuert. Im Gegenzug bleiben die Einzahlungen in die Rentenkasse steuerfrei.

Der Systemwechsel soll schrittweise erfolgen. Ab dem Jahr 2005 sollen die Beiträge zur Rentenversicherung peu à peu steuerfrei gestellt werden, im ersten Jahr sollen 60 Prozent der Rentenbeiträge unversteuert bleiben, im Jahr 2025 sollen es 100 Prozent sein. Gleichzeitig werden Rentner stärker zur Kasse gebeten. Bereits ab dem Jahr 2005 soll die Hälfte der Rente steuerpflichtig werden, der zu versteuernde Anteil steigt von da an kontinuierlich. Im Jahr 2040 soll schließlich die gesamte Rente der Steuerpflicht unterliegen.

Was heißt das konkret?

Nach Berechnungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) müssen ab 2005 Rentnerehepaare mit einem Gesamteinkommen ab 30 000 Euro Steuern zahlen. Bislang liegt diese Grenze bei mehr als 35 000 Euro. Für Ledige fallen nach RWI-Berechnungen ab 2005 Steuern schon bei Einkommen ab 20 000 Euro an, bisher sind es 25 000 Euro. Dafür können Arbeitnehmer Steuern sparen: Zusammen veranlagte Ehepaare sparen im Jahr 2005 nach Angaben der Essener Wirtschaftsforscher im Schnitt knapp 260 Euro Steuern allein durch die neue Rentenbesteuerung. Für den Staat ist der Systemwechsel in der Rentenbesteuerung ein Minusgeschäft. Arbeitnehmer haben höhere Einkommen als Rentner und zahlen daher auf ihre Arbeitseinkommen mehr Steuern als Rentner auf ihre Alterseinkünfte. Werden die Beschäftigten entlastet und die Rentner belastet, entgehen dem Fiskus Steuereinnahmen: Das Bundesfinanzministerium schätzt die Einnahmeausfälle von 2005 bis 2010 auf 15 Milliarden Euro, das RWI geht dagegen von 22 Milliarden Euro aus.

Was geschieht mit privaten Policen?

Einschneidende Veränderungen stehen bei der privaten Vorsorge an. Das betrifft vor allem Kapital-Lebensversicherungen. Bisher sind die Erträge aus kapitalbildenden Policen nach Vertragsablauf steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang gelaufen ist. Zudem können Beamte und Selbstständige ihre Prämien als Sonderausgaben steuerlich absetzen, bei Arbeitnehmern ist der Sonderausgabenabzug dagegen meist bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschöpft.

Nach dem Entwurf der Regierung sollen die Steuervergünstigungen für Kapital-Lebensversicherungen entfallen – das gilt allerdings nur für Verträge, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden. Altverträge bleiben unangetastet. Allerdings hofft der Versicherungsverband noch, die Steuerfreiheit der Erträge verteidigen zu können.

Auch die Banken sind mit dem Gesetzentwurf nicht einverstanden. Sie fordern, dass Einzahlungen in langfristige Bank- und Fondssparpläne als Altersvorsorge-Aufwendungen steuerlich abziehbar sein müssen.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll auch die betriebliche Altersvorsorge in das neue Steuersystem eingepasst werden. Alle Durchführungswege – Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds – sollen ab dem 1. Januar 2005 einheitlich nachgelagert besteuert werden. Das heißt, die Einzahlungen werden steuerfrei gestellt, dafür müssen die Betriebsrenten später versteuert werden.

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