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Wirtschaft: Bei wem ist Ihr Kind versichert?

Wenn ein Elternteil in der privaten und ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann das unter Umständen teuer werden: Eltern bekommen für ihre Kinder keine Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse, wenn ein Ehepartner sozialversichert ist und der andere privat. Das gilt allerdings nur, wenn der Privatversicherte ein höheres Einkommen hat als der gesetzlich Versicherte.

Wenn ein Elternteil in der privaten und ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann das unter Umständen teuer werden: Eltern bekommen für ihre Kinder keine Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse, wenn ein Ehepartner sozialversichert ist und der andere privat. Das gilt allerdings nur, wenn der Privatversicherte ein höheres Einkommen hat als der gesetzlich Versicherte.

So ist die Rechtslage: Haben beide Eheleute eigenes Einkommen, so sind ihre Kinder nicht per Krankenversicherungskarte in der gesetzlichen Versicherung, wenn der privat krankenversicherte Elternteil ein durchschnittliches Einkommen von mehr als 6375 DM (neue Länder: 5400 DM) monatlich hat und er regelmäßig mehr verdient als der gesetzlich Versicherte.

Beispiel 1: Die Ehefrau ist gesetzlich versichert (etwa bei der AOK oder einer Ersatzkasse). Sie verdient monatlich 1800 DM. Ihr Mann gehört einer privaten Kasse an. Er hat monatliche Einkünfte von 6500 DM. Das Einkommen des Mannes übersteigt sowohl 6375 DM (5400 DM) im Monat als auch das Einkommen seiner Frau; sie bekommt deshalb für die Kinder keine Leistungen von ihrer Kasse.

Beispiel 2: Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient 1800 DM monatlich. Der Mann ist selbständig und privat versichert. Sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt 6000 DM. Das Gesamteinkommen ist zwar höher als das seiner Frau, nicht jedoch höher als 6375 (5400) DM monatlich. Die Ehefrau bekommt deshalb Krankenversicherungsleistungen für ihre Kinder.

Beispiel 3: Die Ehefrau ist freiwillig gesetzlich versichert. Ihr Monatsgehalt beträgt 6500 DM. Der Ehemann ist privat versichert. Er hat Einkünfte in Höhe von ebenfalls 6500 DM monatlich. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt zwar 6375 (5400) DM im Monat, nicht jedoch das Einkommen seiner Frau. Die Kinder sind deshalb bei der Krankenkasse der Frau kostenfrei mitversichert, obwohl das Familieneinkommen wesentlich höher ist als das im Beispiel 1.

Noch etwas ist wichtig: Auch wenn für Kinder eines Ehepaares Anspruch auf Familien-Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gegeben wäre, kann dieser Anspruch entfallen. Dies gilt dann, wenn das Kind eigenes Einkommen von monatlich mehr als 630 DM hat.

Kinder, die nicht mehr kostenfrei gesetzlich krankenversichert sind, müssen trotzdem nicht ohne Schutz im Krankheitsfall sein. Für sie kann eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden - was nicht unbedingt bei der Krankenkasse geschehen muß, die bisher die Mitversicherung finanziert hatte. Diese Weiterversicherung muß innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der Mitversicherung beantragt werden. Die Beiträge berechnen sich - soweit vorhanden - nach dem Einkommen der Kinder. Ansonsten werden Mindestbeiträge in Höhe von rund 200 (neue Länder: rund 170) DM monatlich berechnet.

Stattdessen kann natürlich auch eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Empfehlung: mehrere Angebote einholen!

WOLFGANG BÜSER

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