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Logo der Schweizer Großbank UBS

© Reuters/Arnd Wiegmann

Beihilfe zur Steuerhinterziehung: UBS zu Milliardenstrafe verurteilt

Wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche soll die Schweizer Großbank in Frankreich 4,5 Milliarden Euro zahlen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Ein Gericht in Frankreich hat die UBS im Prozess um Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt. Das erklärte das Gericht am Mittwoch. Die Summe setzt sich aus einer Buße von 3,7 Milliarden Euro und Schadenersatz von 800 Millionen Euro an den französischen Staat zusammen. Die UBS will im Anschluss an die Verhandlung eine Mitteilung veröffentlichen. Die Aktie gab unmittelbar nach dem Urteil rund zwei Prozent nach.

Der Schweizer Großbank und einigen früheren Mitarbeitern wird vorgeworfen, zwischen 2004 und 2012 Steuerflüchtlingen aus Frankreich geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. Die UBS hat die Anschuldigungen zurückgewiesen. Aus ihrer Sicht liegen keine Beweise für ein Vergehen der Bank vor. Das Urteil ist zwar eine erste Richtungsentscheidung in dem Rechtsfall. Experten gehen jedoch davon aus, dass die unterlegene Seite den Streit vor die nächste Instanz bringen wird. Dieser könnte sich damit noch Jahre hinziehen.

Das Verfahren ist einer der größten noch offenen Rechtsfälle für die UBS. Die Bank musste in dem Fall bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen.

Die Rückstellungen der Bank für diesen und andere Rechtsfälle im Vermögensverwaltungsgeschäft und dem Schweizer Privat- und Firmenkundengeschäft lagen zuletzt bei 716 Millionen Dollar. Wieviel die Bank für den Fall in Frankreich allein zurückgestellt hat, legt sie nicht offen. Vontobel-Analyst Andreas Venditti schätzt die Summe auf rund 300 Millionen Dollar. (Reuters)

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