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Wirtschaft: Beihilfen

Unter Beihilfen (siehe Bericht Seite 21) versteht man Zuwendungen der öffentlichen Hand an Wirtschaftsunternehmen. Darunter fallen auch Banken wie die Westdeutsche Landesbank.

Unter Beihilfen (siehe Bericht Seite 21) versteht man Zuwendungen der öffentlichen Hand an Wirtschaftsunternehmen. Darunter fallen auch Banken wie die Westdeutsche Landesbank. Beihilfen dürfen jedoch nicht in jedem Falle und in jeder Höhe gezahlt werden, denn Beihilfen in der Region oder bei dem Unternehmen A können Arbeitsplätze in der Region oder der Firma B gefährden. Es droht ein Subventionswettlauf. In der Europäischen Union wacht die EUKommission darüber, dass staatliche Beihilfen nicht den Wettbewerb verzerren. Sie kann Beihilfen gegebenenfalls untersagen beziehungsweise deren Rückzahlung verlangen. Von einer gewissen Höhe an müssen Beihilfen in Brüssel angemeldet und vor Gewährung genehmigt werden. oom

LEXIKON

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