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BENIMM IM BERUF: Anteil nehmen

Wenn ein Mitarbeiter, Kollege oder Geschäftspartner stirbt, gehören Beileidswünsche zum guten Ton. Dabei komme es darauf an, gleichzeitig Anteilnahme und eine Würdigung des Verstorbenen auszudrücken, erklärt die Etiketteexpertin Bettina Geißler aus Norderstedt.

Wenn ein Mitarbeiter, Kollege oder Geschäftspartner stirbt, gehören Beileidswünsche zum guten Ton. Dabei komme es darauf an, gleichzeitig Anteilnahme und eine Würdigung des Verstorbenen auszudrücken, erklärt die Etiketteexpertin Bettina Geißler aus Norderstedt. „In die Beileidskarte gehört nur Positives. Aber es darf nicht pathetisch klingen.“ Idealerweise schreibt sie ein Vertreter der Geschäftsleitung oder der Abteilungsleiter. Er kann, wenn es um einen Mitarbeiter geht, etwa darauf hinweisen, wie angenehm die Zusammenarbeit gewesen sei. Die Beileidskarte sollte nur der Vorgesetzte unterschreiben. Der Chef kondoliert im Namen der anderen mit. dpa

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