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Wirtschaft: Benzinpreise: Esso, Shell und Co wehren sich gegen Kartellamts-Beschluss

Mit Empörung und Unverständnis reagierten die betroffenen Mineralölkonzerne auf die Entscheidung des Bundeskartellamtes. Es handle sich um einen "in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Eingriff in die Marktwirtschaft", sagte Rainer Winzenried, Pressesprecher der Deutschen Shell AG.

Mit Empörung und Unverständnis reagierten die betroffenen Mineralölkonzerne auf die Entscheidung des Bundeskartellamtes. Es handle sich um einen "in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Eingriff in die Marktwirtschaft", sagte Rainer Winzenried, Pressesprecher der Deutschen Shell AG.

Das Bundeskartellamt hatte am Donnerstag Morgen eine Verfügung verbreitet, wonach den großen Mineralölkonzernen mit sofortiger Wirkung untersagt wird, ihr Benzin an den Raffinerien teurer zu verkaufen als an den eigenen Zapfsäulen. Die Freien Tankstellen würden von den Konzernen unbillig behindert, sagte Kartellamts-Präsident Ulf Böge in Bonn. Sein Amt habe ermittelt, dass der Benzinpreis an der Raffinerie bis zu zwölf Pfennig je Liter höher liege als an der Zapfsäule für den Autofahrer. Betroffen von der Verfügung des Kartellamtes sind die Konzerne Aral, Shell, Esso, Dea, BP und Elf, die trotz allen Unmutes zuversichtlich bleiben. Zu gut sind ihnen ähnliche Szenarien aus der Vergangenheit in Erinnerung. Der seit Monaten schwelende Streit werde für das Kartellamt auch dieses Mal "zu einem Waterloo werden", sagte Winzenried weiter. Alle früheren Verfahren sind am Ende für die Konzerne positiv ausgegangen. Laut Winzenried werde Shell alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Entscheidung rückgängig zu machen.

Olaf Martins von der Esso Deutschland GmbH will eine Anfechtung der Entscheidung ebenfalls nicht ausschließen. Eine konkrete Auskunft darüber könne man aber erst nach genauer Prüfung der vom Kartellamt zugestellten Unterlagen geben. "Unsere Betroffenheit ist gering", sagte Martins. Esso beliefere fast ausschließlich eigene Tankstellen und nur wenige "Freie". Des weiteren hätten Gerichte in der Vergangenheit immer wieder bestätigt, dass die Rechtsauffassung des Unternehmens richtig sei.

Thomas Schalberger von der Elf Oil Deutschland prognostiziert, dass die Verfügung des Kartellamtes keinen Bestand haben werde. Eine mögliche Beschwerde gegen die Entscheidung werde derzeit noch geprüft.

Von der Dea ist zu erfahren, dass das Unternehmen nie ein Interesse daran gehabt habe, dem Mittelstand zu schaden. Stärker als alle anderen großen Mineralölkonzerne arbeite man mit dem Mittelstand zusammen. Nach den Worten von Derek Mösche, Pressesprecher des Unternehmens, wolle man bei Dea prüfen, inwieweit die Auflagen des Kartellamtes befolgt werden können. Das Einleiten rechtlicher Schritte behalte man sich dabei ausdrücklich vor.

Sehr deutlich wird Wolf-Rüdiger Grohmann von der Deutschen BP AG. Die Entscheidung des Kartellamtes sei nicht nur ungerechtfertigt, sondern rechtswidrig. Die Rechtsgrundlagen, auf die sich das Amt stütze, sehe man nicht. Nach vorläufiger Kenntnis hält Grohmann die Entscheidung für widersprüchlich und "in ganz hohem Maße unpraktikabel", da damit ein immenser Verwaltungsaufwand verbunden sei. Doch auch Grohmann bleibt relativ gelassen. Man könne die Streitigkeiten zwischen Kartellamt und Mineralölindustrie zwar kaum mit einer Bundesliga-Statistik vergleichen. Käme aber dennoch jemand auf die Idee, dies zu tun, dann würde die Mineralölindustrie sehr gut und das Kartellamt sehr schlecht abschneiden.

bri

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