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Wirtschaft: Beratungshotline darf weiter in Sachen Recht vermitteln

BERLIN (fbs).Das Berliner Dienstleistungsunternehmen Infogenie darf seine telefonische Rechtsberatung weiter anbieten.

BERLIN (fbs).Das Berliner Dienstleistungsunternehmen Infogenie darf seine telefonische Rechtsberatung weiter anbieten.Das entschied das Landgericht Berlin in einem Hauptsacheverfahren am Dienstag.Geklagt hatte die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf gegen die Global Connect GmbH, die technische Betreiberin der Hotline, sowie gegen die Infogenie GmbH, welche die Dienstleistung für die angeschlossenen Anwälte vermarktet.Anrufer können dabei unter einer 0190-Servicenummer für 3,60 pro Minute den fachlichen Rat von Anwälten einholen (wir berichteten).

Neben zahlreichen Abmahnungen mußte Infogenie seit dem Start seiner Hotline im Januar diesen Jahres fünfmal vor Gericht um seinen Fortbestand kämpfen.Eine ganze Reihe von Anwaltskammern versuchte den unliebsamen Wettbewerber per Gerichtsbeschluß loszuwerden.In vier Fällen hatten die Richter in Freiburg, Limburg, Leipzig und Erfurt jedoch keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Dienst.Vor dem Oberlandesgericht München hatten die Kläger einer in München ansässigen Anwaltskanzlei jedoch Erfolg.Dem Berliner Unternehmen wurde vorgeworfen, es fördere die den Anwälten verbotene Werbung und verstoße zumdem gegen das Rechtsberatungsgesetz, da es mit der telefonischen Rechtsberatung eine Tätigkeit ausübe, ohne die erforderliche Erlaubnis dazu zu besitzen.Die Kläger erwirkten eine einstweilige Verfügung, die Hotline stand wochenlang still.

In einem zweiten Urteil im Juli wurde die einstweilige Verfügung jedoch wieder aufgehoben.Die Begründung: Da die Hotline für den Anrufer nur die technische Möglichkeit vermittle, einen Anwalt zu befragen, komme zwischen dem ratsuchenden Anrufer und dem Rechtsanwalt ein Beratungsvertrag zustande.Rechtsanwälte, die fremde Rechtsangelegenheiten eigenverantwortlich besorgten, bedürften gemäß Art.1 Paragraph 3 Nr.2 RBerG keiner Erlaubnis.

Auf dieses Urteil stützten sich nun auch die Richter am Berliner Landgericht.Markus Semm, Geschäftsführer und Gründer der Rechtsberatungs-Hotline, wertet das Berliner Urteil als Erfolg.Es zeige einmal mehr, daß sich diese neue Art von Dienstleistungen auch von einer konservativen Berufsgruppe wie den Anwälten nicht bremsen lasse.Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin ist bereits das sechste Verfahren, das der Dienstleister gewann.Bisher habe man sich mit der Werbung für die Hotline eher zurückgehalten.Nun werde man aber mit "neuem Selbstbewußtsein" an die Vermarktung gehen, kündigte Marketing-Leiter Martin Wildtraud an.

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