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Braunkohletagebau

© dpa

Bergbau in Deutschland: Verfassungsrichter stärken Eigentümer

Wenn Braunkohle oder andere Bodenschätze abgebaut werden sollen, müssen Anwohner früher Klagerechte bekommen. Aber der geplante Tagebau Garzweiler II ist trotzdem nicht verfassungswidrig, entschieden die Karlsruher Richter.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz von Bürgern gestärkt, die wegen großer Bergbauprojekte von Enteignung und Umsiedlung bedroht sind. Bereits im Zulassungsverfahren müssen Behörden künftig auch die privaten Belange betroffener Bürger in einer Gesamtabwägung berücksichtigen und ihnen Klagemöglichkeiten einräumen, heißt es in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Die Richter billigten zugleich den Braunkohletagebau Garzweiler II. Dessen Zulassung sei wegen des Gemeinwohlbelangs der Energieversorgung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. (Az. 1 BvR 3139/08 und 1 BvR 3386/08) Mit der Entscheidung steht dem bis 2045 geplanten Abbau von Braunkohle in der Grube Garzweiler II in Nordrhein-Westfalen rechtlich vorerst nichts mehr im Weg. Das Urteil dürfte aber Vorhaben zur Gasförderung mit dem umstrittenen Frackingverfahren erschweren. Damit war die Klage der Umweltschutzorganisation BUND erfolgreich, die eines von Umsiedlung betroffenen Bürgers aber nicht. Nach Einschätzung des Gerichts war die Enteignung eines dem BUND gehörenden Grundstücks verfassungswidrig, weil Behörden die nötige Gesamtabwägung des Tagebauprojekts unterlassen hatten. Dieser Verfassungsverstoß hat den Richtern zufolge aber keine weiteren Konsequenzen, da das Grundstück schon längst weggebaggert ist. Die Klage des Bürgers, der ein „Recht auf Heimat“ gefordert hatte, scheiterte dagegen. Die freie Ortswahl finde ihre Grenzen an den Regelungen der Bodennutzung, die dem Gemeinwohl dienen, heißt es im Urteil.

Die Karlsruher Richter entschieden über die Klage eines Anwohners sowie des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND). Der Anwohner Stefan Pütz wehrt sich dagegen, dass sein Haus 2017 dem Tagebau weichen soll. Er sieht sein „Recht auf Heimat“ verletzt, das er von dem Grundrecht auf Freizügigkeit herleitet. Die Umsiedlung betreffe ihn in seiner ganzen Person, nicht nur in seinem Eigentum, argumentiert er. Der BUND sieht sein Eigentumsrecht durch den Verlust einer Obstbaumwiese verletzt. Die Kläger waren zuvor bei den Verwaltungsgerichten in allen Instanzen gescheitert.

Die Verfassungsrichter entschieden nun darüber, ob die Grundrechte der Betroffenen in den komplizierten und zum Teil weit zurückliegenden Genehmigungsverfahren ausreichend gewahrt worden sind. Sie haben auch abgewogen, was dem Einzelnen zum Wohle der Allgemeinheit zuzumuten ist. Dabei spielte eine Rolle, inwieweit Garzweiler energiepolitisch unverzichtbar ist. In der mündlichen Verhandlung im Juni hatten die Richter keine klare Tendenz erkennen lassen. Garzweiler II, um das es bei dem Urteil geht, ist 48 Quadratkilometer groß. Bis 2045 sollen hier 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle gefördert. 13 Dörfer müssen umgesiedelt werden.

Die meisten Anwohner sind schon weggezogen

Franz-Theo Schurf könnte es egal sein, wie die Richter in Karlsruhe entschieden haben - er ist schon umgezogen. Ist es aber trotzdem nicht. „Ich wünsche mir, dass die Umsiedler dem Konzern RWE nicht mehr ausgeliefert sind“, sagt der vom Tagebau Garzweiler II betroffene Obst- und Gemüsehändler. Zumindest diesen „kleinen Erfolg“ wünscht er den Klägern, vor allem dem standhaften Stephan Pütz.

Schurf ist mit seinem Hofladen ins neue Dorf Immerath gezogen. Gezwungenermaßen. Das alte wird abgebaggert, wegen Garzweiler. Schurf hat mit RWE über die Entschädigung verhandeln müssen, wie alle Anderen. Er spricht über die vielen Ungerechtigkeiten, die er schlucken musste. Als er einmal Nein sagte, weil er daran zu ersticken drohte, sei dieser Schlüsselsatz gekommen: „Dann müssen wir eben andere Wege beschreiten.“ Kennen viele Umsiedler, sagt Schurf. Aber wer zieht schon gegen einen solchen Konzern vor Gericht?

Stephan Pütz aus Immerath tut es. Er klagt seit vielen Jahren gegen den Tagebau und fragt: Müssen Menschen wie Franz-Theo Schurf und er selbst ihr Zuhause verlassen, damit RWE an seine Kohle kommt? Pütz sieht sein Grundrecht auf Heimat verletzt, ist durch alle Instanzen gegangen, bis zum Bundesverfassungsgericht.

Allein im Rheinland müssen nach Angaben des BUND noch 7000 Menschen wegen der Tagebaue wegziehen, davon 4800 im Bereich Garzweiler. Der Widerstand von Stephan Pütz ist eng verknüpft mit dem juristischen Kampf des BUND. Seit 13 Jahren klagen die Naturschützer durch alle Instanzen gegen den umstrittenen Tagebau, der 1995 in Nordrhein-Westfalen zu schweren Konflikten in den Koalitionsverhandlungen von Rot-Grün geführt hatte. Bei der BUND-Klage geht es um die Frage, ob der Tagebau dem Wohl der Allgemeinheit dient und der BUND aus diesem Grund dafür enteignet werden durfte. Die betroffene Obstwiese ist mittlerweile abgebaggert.

Die Naturschützer hofften, dass die Richter den Tagebau stoppen würden. Für sie ist es aber auch ein Erfolg, dass die Anforderungen für eine Enteignung steigen und betroffene Bürger deutlich früher und intensiver in das Planverfahren mit einbezogen werden müssen. Bisher konnten Betroffene erst klagen, wenn die Bagger vor der Türe stehen.

Garzweiler wird wieder zur Zerreißprobe in der rot-grünen-Regierung

BUND-Geschäftsführer Dirk Jansen sagte schon vor der Verkündung des Urteils, dass es Rechtssicherheit bringen werde, für RWE und für die Betroffenen in den deutschen Tagebaurevieren. Das sieht auch die Stadt Erkelenz so, die durch Garzweiler ein Drittel ihres Stadtgebietes verliert, darunter eben auch den kleinen Ort Immerath.

Nach dem Urteil sei noch lange nicht Schluss mit dem Thema Garzweiler, meint der Beigeordnete Hans-Heiner Gotzen. Die rot-grüne Landesregierung muss im Frühjahr 2014 Farbe bekennen und im Zuge der nächsten Umsiedlung sagen, ob sie den Tagebau für energiepolitisch notwendig hält. Diese Frage könnte die Qualität einer Sollbruchstelle in der Koalition haben, meinen Beobachter.

Obst- und Gemüsehändler Schurf ist mit seinem Verkaufswagen in vielen Orten am Tagebau unterwegs. Die große Zeit des Widerstands ist längst vorbei. Die meisten Einheimischen haben sich irgendwie arrangiert. Aber für Schurf ist der Kläger Stephan Pütz ein „Robin Hood - ein mutiger und konsequenter Mensch“, ein Typ, dem es schwer fällt, Unrecht zu dulden. Pütz ist draußen an der Verkaufstheke immer wieder ein Thema. „Warum tut der sich das an? Der ist doch verrückt“, sagen viele. Dabei schwingt aber jede Menge Respekt mit.

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