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Wirtschaft: Berliner Finanzkrise: Standpunkt: Schulterschluss zwischen Politik und Gewerkschaften

Der größte Unternehmer in Berlin ist nicht Siemens, auch nicht Schering: Der größte Unternehmer in Berlin ist Berlin. Berlin hält 78 unmittelbare Unternehmensbeteiligungen, 257 mittelbare Beteiligungen sowie 8 Anstalten öffentlichen Rechts.

Der größte Unternehmer in Berlin ist nicht Siemens, auch nicht Schering: Der größte Unternehmer in Berlin ist Berlin. Berlin hält 78 unmittelbare Unternehmensbeteiligungen, 257 mittelbare Beteiligungen sowie 8 Anstalten öffentlichen Rechts. 31 000 Mitarbeiter sind bei den Beteiligungsunternehmen, 26 000 bei den Anstalten beschäftigt. Zum Vergleich: Bei Siemens Berlin-Brandenburg sind es 16 000, bei der Schering AG 8000 Mitarbeiter. Berlin muss mit einem konsequenten Privatisierungskurs wieder Handlungsfreiheit gewinnen. Die Stadt hat enorme Potenziale. Sie müssen freigesetzt werden. Dann geht die politische Rechnung für alle 3,3 Millionen Berliner auf. Die gegenwärtige Haushaltskrise ist der richtige Zeitpunkt um endlich umzusteuern.

Zum Thema Online Spezial: Finanzkrise in Berlin Ted: Sind Neuwahlen fällig? Doch das Ziel liegt noch in weiter Ferne: Allein die Bankgesellschaft hält unmittelbare Beteiligungen an über 75 Gesellschaften. Die Beteiligungen sind vielfältig: Banktöchter in Warschau, London und Luxemburg gehören dazu. Aber auch unzählige geringe Beteiligungen von denen die Palette von der Volkswagen Leasing OHG über eine Fondsgesellschaft auf den Cayman-Inseln bis hin zu einer Beteiligungsgesellschaft der Bayrischen Wirtschaft reicht. Die Tochter Landesbank ist wiederum an 60 Gesellschaften beteiligt und hat selbst, wie auch die Bankgesellschaft AG, wiederum einen 20köpfigen Aufsichtsrat. Die Kette lässt sich fortsetzen.

Bereits diese Aufsichtsratsverteilung ist die wichtigste Ursache für fast unüberwindbare Widerstände jeder Privatisierung. Zehn Aufsichtsräte allein sind Arbeitnehmervertreter. Nahezu alle sind dabei Gewerkschaftsfunktionäre. Paritätisch sind auch die Aufsichtsräte der anderen Landesunternehmen besetzt. Die Gewerkschaftsvertreter handeln dabei nicht anders als die politischen Vertreter von denen ebenfalls nicht wenige die übrigen Aufsichtsratsmandate besetzen. Seinen Niederschlag fand der Handschlag zwischen Politik und Gewerkschaft im Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin. Dieses Gesetz gilt nicht nur in den Verwaltungen, sondern auch in den Betrieben sowie in den Anstalten öffentlichen Rechts. Das Gesetz ist auf die Gewerkschaften hin maßgeschneidert.

Das ist nicht alles: Beispiel Berliner Betriebegesetz. 1994, vier Jahre nach dem Fall der Mauer hat Berlin anstatt zu Privatisieren seine Anstalten aufgebaut. Und dies entgegen aller Umstrukturierungserfahrungen anderer Länder und Kommunen. Badeanstalt, Haftanstalt, Jugendarrestanstalt. Eine Anstalt ist eine staatliche Einrichtung der Fürsorge, der umfassenden Betreuung und der sozialen Hilfe. Die Frage ist dabei nicht, ob eine Anstalt öffentlichen Rechts nicht auch unternehmerisch tätig sein kann. Die Frage ist vielmehr, ob Sie es genau so gut kann, wie eine privatwirtschaftliche GmbH oder AG. Der Vergleich mit der Unternehmensstrategie anderer Kommunen gibt dabei eine eindeutige Antwort: Eine landeseigene Anstalt ist nicht wettbewerbsfähig. Dies liegt nicht an Motivation und Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter, sondern an den Rahmenbedingungen, unter denen sie arbeiten. Auch eine landeseigene GmbH oder AG kann deshalb immer nur eine Zwischenschritt zur Privatisierung sein.

1994 wurden jedoch nicht nur Anstalten errichtet. Der Senat unterwarf sich auch den Anstalten - mit der Garantie: "Das Land Berlin haftet uneingeschränkt für die Verbindlichkeiten der Anstalten". Zusätzlich kam es kam zu einem weiteren Schulterschluss zwischen Politik und Gewerkschaft: Im Berliner Betriebe-Gesetz wurden den Mitarbeitern der Anstalten, seien es die Verkehrsbetriebe, die Straßenreinigungen oder die Hafen- und Lagerbetriebe für den Fall einer Rechtsformänderung das Rückkehrrecht in eine Arbeitsverhältnis mit dem Land Berlin eingeräumt.

Es bleibt jedoch offen, ob die heutige Situation Ergebnis erfolgreicher ÖTV-Politik der Vergangenheit oder politische Selbstfesselung des Senats ist: Der Unternehmensvertrag mit der BVG liefert dafür ein gutes Beispiel: Obwohl die EU bereits 1991 in einer Richtlinie deutlich machte, das sich kommunale Verkehrsbetriebe dem Wettbewerb stellen müssen wurde 1993 aus der BVG eine Anstalt konstruiert und 1996 ein Unternehmensvertrag geschlossen. Neben vielen Selbstverpflichtungen hatte er einen wichtigen Ansatz. Private hatten zum ersten Mal die Möglichkeit zu Unterverträgen.Die Möglichkeiten Privater wurden wieder beschränkt. Dieses Mal wurde der Vertrag gleich bis zum Jahre 2007 verlängert. Politisch war er eine großer Erfolg. Vor den Wahlen zum Abgeordnetenhaus war der "Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen" eine klare Botschaft. Die politische Rechnung ist einfach: Man nehme die Zahl der Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung addiere die Zahl der Mitarbeiter in den Unternehmen und multipliziere diese Zahl mit 2,5 wahlberechtigten Familienangehörigen. Das Ergebnis entscheidet über den Gewinn der Abgeordnetenhauswahlen. Doch das Land Berlin bezahlt bis heute teuer dafür: 6,3 Milliarden Mark bis zum Jahr 2007.

Der Autor ist Abteilungsjurist in der Senatsverwal

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