zum Hauptinhalt

AUSZEIT VOM BERUF: Die Rechte von Vätern und Müttern

GESETZLICHE REGELNVäter und Mütter können Elterngeld beantragen. Es soll den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes mildern und den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern.

GESETZLICHE REGELN

Väter und Mütter können Elterngeld beantragen. Es soll den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes mildern und den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern. Der Staat zahlt 67 Prozent des Nettoeinkommens, der Höchstsatz beträgt 1800 Euro. Zusammen bekommen Eltern bis zu 14 Monate lang Zuwendungen, den Zeitraum können sie untereinander aufteilen. Ein Elternteil allein bekommt für maximal zwölf Monate Elterngeld (Alleinerziehende aber bis zu 14 Monate).

TIPPS FÜR ELTERN

Die Wirtschaftsverwaltung bietet den Ratgeber „Eltern und Job – Planung und Tipps“ und für Firmen den Leitfaden „Familienfreundlichkeit zahlt sich aus“ an (www.berlin.de/sen/

wirtschaft/service/publikationen.html). Das Bundesfamilienministerium informiert unter www.bmfsfj.de. Das Väterzentrum Berlin, Marienburger Straße 28 in Prenzlauer Berg, lädt zu Veranstaltungen ein und betreibt ein „Papa-Café“ (www.mannege.de). grom

Zur Startseite