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Glücksspiel: Keine sichere Bank

Das staatliche Glücksspielmonopol ist in Gefahr. Experten streiten über die Konsequenzen für Berlin.

Ob Sport, Kultur oder soziale Projekte – Fördergelder der Lottostiftung sind in Berlin zu einer Finanzierungsquelle geworden, auf die viele kaum noch verzichten können. Für den Landessportbund seien die Mittel „existenziell“, sagt LSB-Direktor Norbert Skowroneck – etwa beim Investitionsprogramm für Sportanlagen und der Aktion „Kids in die Sportclubs“, die 1800 Kinder in Vereine vermittelt habe. 2009 erhielt der LSB von der Stiftung Deutsche Klassenlotterie rund acht Millionen Euro, das entspricht 40 Prozent seines Etats. Und im Sozialbereich sieht es kaum anders aus: Ohne Lottomittel gäbe es eine „Katastrophe“, sagt Oswald Menninger, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Mehr als 100 soziale Projekte wären bedroht.

Grundlage der Förderung ist das staatliche Glücksspielmonopol, das die Bundesländer in einem Staatsvertrag verankert haben. Doch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg steht das Monopol jetzt auf dem Prüfstand. Nach Klagen privater Sportwettenanbieter, die bundesweit tätig sind, hatten deutsche Gerichte die EU-Instanz zur Klärung der europäischen Rechtslage angerufen; es um die Niederlassungsfreiheit und den freien Wettbewerb. Die Verfahren wurden in einem Musterprozess gebündelt, am 3. März will der Generalstaatsanwalt am EuGH seine Schlussanträge stellen. Das Urteil dürfte bald folgen.

Optimistisch zeigt sich die Senatsinnenverwaltung, die mit einer „Bestätigung der deutschen Regelungen“ rechnet. Die Glücksspieleinnahmen seien für Berlin aber nur „eine Begleiterscheinung“, sagt Sprecherin Nicola Rothermel. Vorrangig gehe es um die „effektive Regulierung“ des Markts – also den Jugendschutz, die Bekämpfung der Spielsucht und den Schutz vor Manipulation wie beim jüngsten Fußball-Wettskandal.

Für eine Marktöffnung spricht sich dagegen Bettina Schönau, Gewerberechtsexpertin der IHK Berlin, aus: Mit Monopolen „darf der Staat normalerweise nur in Problemsituationen eingreifen, es besteht aber keine Not“. Derzeit gebe es viele illegale Anbieter und eine „große Grauzone“ mit ausländischen Sportwettenveranstaltern. Beim Wegfall des Monopols könnten sich die Firmen eine legale Basis schaffen. Sinnvoll sei jedoch eine Konzessionspflicht wie bei den privaten Spielbanken, um Auswüchse zu verhindern.

Unterdessen sind die Spielbanken am Potsdamer Platz und Alexanderplatz zu Sorgenkindern geworden. Immer mehr Spieler bevorzugen Online-Casinos oder die vielen Buden, die Internet-Wetten vermitteln. Da diese wenig Abgaben zahlen, können sie höhere Gewinnquoten bieten. Dagegen rechnet Günter Münstermann von der Spielbank Berlin in diesem Jahr mit 800 000 Euro Verlust. Die Abgaben aller Spielbanken an den Landeshaushalt sanken nach Auskunft der Finanzverwaltung zwischen 2008 und 2009 von 18,4 auf 13,4 Millionen Euro. Um die Häuser vor einer möglichen Pleite zu bewahren, beschloss der Senat im November eine Senkung der Abgaben von 80 auf 60 Prozent. Am heutigen Mittwoch will darüber der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses abstimmen. Stefan Zackenfels, Haushaltsexperte der SPD-Fraktion, rechnet mit einer Zustimmung. Die grundsätzlichen Vorschriften für Glücksspiele will er aber nicht lockern: „Als Abgeordneter aus Kreuzberg sehe ich dort private Casinos wie Pilze aus dem Boden sprießen.“

Dies beklagen Politiker und Anwohner auch in anderen Bezirken. Automatencasinos lassen sich höchstens baurechtlich verhindern, denn für sie gilt weder ein Monopol noch eine Konzessionspflicht. Anders ist es bei privaten Sportwettenbüros, die bis auf wenige Ausnahmen nach deutschem Recht unzulässig sind. Doch wenn Ämter die Schließung verfügen, wehren sich die meisten Betreiber vor Gericht. Und da noch ungeklärt ist, ob die deutschen Regeln zum EU-Recht passen, bleiben die Verfahren oft in der Schwebe.

Einzelhändler, die herkömmliche Lotto-Annahmestellen im Laden betreiben, haben mitunter andere Probleme. Ihre Umsätze gehen tendenziell zurück. Zudem erwirkten private Wettanbieter in mehreren Fällen, dass es Lottoscheine nicht in der Nähe von Tabakwaren oder Süßigkeiten geben darf. Sie stützten sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Staat am Monopol nur festhalten darf, wenn mehr gegen Spielsucht getan und die Werbung reduziert wird. Viele Händler „wissen gar nicht mehr, wo ihnen der Kopf steht, sie sind ja keine Juristen“, sagt Günter Päts, Vize-Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg.

Die Deutsche Klassenlotterie Berlin habe mit ihren Sportwetten („Oddset“) nur noch einen Marktanteil von zehn Prozent, sagt DKLB-Vorstand Hansjörg Höltkemeier. Dennoch seien auch diese Einnahmen wichtig für die Fördertöpfe der Lottostiftung. Private Wettveranstalter haben in Aussicht gestellt, bei einer Liberalisierung zwei Prozent ihres Gewinns für gemeinnützige Zwecke zu spenden. Landessportbund-Chef Skowroneck glaubt jedoch nicht, dass die Summen an die bisherigen Lottomittel heranreichen würden. „Dafür müsste der Markt um Vielfaches wachsen.“

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