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Korruption in Unternehmen: Wie Firmen sich schützen können

DIE RECHTSLAGEKorruption gehört im Strafgesetzbuch zu Delikten wie Bestechung und Vorteilsgewährung. Es geht nicht allein um Zuwendungen an Amtsträger, strafbar sind Schmiergelder auch „im geschäftlichen Verkehr“ zwischen Firmen.

DIE RECHTSLAGE

Korruption gehört im Strafgesetzbuch zu Delikten wie Bestechung und Vorteilsgewährung. Es geht nicht allein um Zuwendungen an Amtsträger, strafbar sind Schmiergelder auch „im geschäftlichen Verkehr“ zwischen Firmen. Seit 1997 werden im Ausland begangene Taten ebenfalls verfolgt.

KONTROLLINSTANZEN

Sogenannte Compliance-Maßnahmen sollen innerbetrieblich gegen Korruption wirken. Dazu gehört das Vier-Augen-Prinzip, das Einzelentscheidungen eines Mitarbeiters verbietet. Manche Großunternehmen beschäftigen Ombudsleute, denen Verdächtiges gemeldet werden kann („Whistleblowing“).

KONTAKT ZU FAHNDERN

Die Zentralstelle Korruptionsbekämpfung nimmt per Anrufbeantworter auch anonyme Hinweise entgegen (siehe: www.berlin.de/sen/justiz/strafverfolgung

/gsta). Beim LKA soll es bald ein „webbasiertes Hinweisgebersystem“ nach niedersächsichem Vorbild geben – eine Art „toter Briefkasten“ im Internet. CD

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