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MEDIATION UND SCHLICHTUNG: Kontrahenten an einem Tisch

DIE METHODEVoraussetzung für eine Mediation ist, dass die Streitparteien einverstanden sind und vorerst auf rechtliche Schritte verzichten. Der Mediator trifft keine eigenen Entscheidungen.

DIE METHODE

Voraussetzung für eine Mediation ist, dass die Streitparteien einverstanden sind und vorerst auf rechtliche Schritte verzichten. Der Mediator trifft keine eigenen Entscheidungen. Allerdings wird die freiwillig erzielte Einigung zwischen den Kontrahenten in der Regel rechtsverbindlich festgehalten.

ANSPRECHPARTNER

Die Industrie- und Handelskammer informiert über die Streitbeilegung und listet Mediatoren auf (www.berlin.ihk24.de, Dokumentnr. 499). Bei der IHK gibt es die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten sowie Schlichtungsstellen für Konflikte im kaufmännischen und im IT-Bereich oder zwischen Lehrlingen und Ausbildungsbetrieben. Für Letzteres hat auch die Handwerkskammer (www.hwk-berlin.de) einen Ausschuss. Weitere Informationen zum Thema bieten der Bundesverband Mediation (www.bmev.de), das Eucon-Institut (www.eucon-institut.de) und der Baumediatorenverband (www.verband-der-baumediatoren.de). CD

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