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Öffentliche Hand: Schlechte Aussichten für die Tariftreue

Der Staat beeinflusst das Tarifsystem und versucht private Auftragnehmer zur Zahlung von Tariflöhnen zu verpflichten. Sollte eine EU-Regelung scheitern, droht ein Kampf um Dumpinglöhne.

Die öffentliche Hand ist stark: Gut 360 Milliarden Euro geben staatliche Auftraggeber im Jahr aus. „Als Einkäufer mit erheblicher Marktmacht beeinflusst der Staat das Tarifsystem zwangsläufig“, heißt es in einer Studie der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung über die Zukunft von Tariftreueerklärungen. Mit Hilfe solcher Erklärungen versuchen acht von 16 Bundesländern, die privaten Auftragnehmer zur Zahlung von Tariflöhnen zu verpflichten. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Anfang April eine solche Regelung aus Niedersachsen kassiert. Sollte es nun nicht gelingen, eine europarechtskonforme Tariftreueformel zu finden, droht nach Ansicht der Böckler-Stiftung ein „rigoroser Lohnkostenwettbewerb“ um öffentliche Aufträge. Als Alternative wird ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn als Schutz gegen Dumpinglöhne vorgeschlagen.

Besonders betroffen vom EuGH-Urteil ist Berlin, da hier die Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge am strengsten sind. Außerdem ist Berlin das einzige Bundesland, das sein Vergabegesetz mit einer Mindestlohnvorschrift gekoppelt hat: Wer in Berlin einen öffentlichen Auftrag annimmt, muss seinen Beschäftigten mindestens 7,50 Euro die Stunde zahlen.

Was aus dieser und den Regelungen der anderen Bundesländer wird, ist nach dem EuGH-Urteil „mehr als ungewiss“, wie die Böckler-Wissenschaftler schreiben. Rheinland-Pfalz hat mit Berlin und Bremen einen Antrag im Bundesrat eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „eine Weiterentwicklung der europäischen Rechtsetzung anzustoßen“, wie der Mainzer Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) vor zwei Wochen im Bundesrat sagte. Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolff (Die Linke) klagte in derselben Bundesratssitzung, dass es die öffentliche Hand nicht hinnehmen könne, wenn „Menschen durch ihre Arbeit ihre Existenz nicht sichern können“. Darauf laufe aber das Europarecht hinaus. Der Bundesrat überwies den Antrag der drei Länder zur Beratung in diverse Ausschüsse.

Tariftreuegesetze gibt es in Berlin, Bayern, dem Saarland, in Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Hessen. Rheinland-Pfalz hat ein entsprechendes Gesetz in Arbeit, in Mecklenburg-Vorpommern wird das erwogen. Derzeit gibt es in keinem ostdeutschen Bundesland Tariftreuevorgaben. (Tsp/alf)

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