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Wirtschaft: Bertelsmann muss Schadenersatz zahlen

Zwei ehemalige Manager wollen Anteil am Verkauf der AOL-Beteiligung/Fusion von BMG mit Sony Music

Berlin (vis/dpa). Bertelsmann kann aufatmen. Zwar muss der Gütersloher Medienkonzern zwei ehemaligen Managern Schadenersatz zahlen. Das entschied jetzt ein Geschworenengericht im kalifornischen Santa Barbara. Doch die Jury sprach den beiden ehemaligen Managern der früheren BertelsmannTochter AOL-Deutschland jeweils nur 104,7 Millionen Euro zu – ein Bruchteil der von den Klägern geforderten Summe. Jan Henric Buettner und Andreas von Blottnitz hatten zwischenzeitlich bis zu fünf Milliarden Dollar verlangt. Die endgültige Summe wird der Richter allerdings erst nach einer weiteren Anhörung kommende Woche fällen. Bertelsmann hat angekündigt, dieses Urteil abzuwarten, und „behält sich vor, in die Berufung zu gehen“. Denn auch die zusammen rund 209 Millionen Euro will der Konzern nicht zahlen.

Der Prozess dreht sich um ein Milliardengeschäft von Bertelsmann auf dem Höhepunkt des Internetbooms. Der Gütersloher Medienkonzern hatte gemeinsam mit dem US-Internetunternehmen AOL den Onlinedienst AOL Europe aufgebaut und sich an AOL Deutschland beteiligt. Im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen zahlte sich das Internet-Engagement für den früheren Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff aus: Rechtzeitig vor dem Platzen des Internetbooms verkaufte er die AOL-Beteiligung im Jahr 2000 für 6,75 Milliarden Dollar (damals 7,5 Milliarden Euro) an den US-Partner, der inzwischen AOL Time Warner hieß.

Kurz darauf meldeten sich die beiden früheren AOL-Deutschland-Geschäftsführer von Blottnitz und Buettner. Sie wollten einen „fairen Anteil“ an dem Erlös. „Sie waren die Brücke für Bertelsmann, um das Joint Venture mit AOL Europe einzugehen“, sagt ihr Anwalt Bill Price. Doch Bertelsmann wies die Forderung zurück. Die beiden ehemaligen Manager reichten Klage ein. Sie berufen sich darin darauf, dass ihnen eine unternehmerische Beteiligung versprochen worden sei. Bertelsmann kontert jedoch, dies sei ihnen niemals zugesichert worden – weder mündlich, schon gar nicht schriftlich. „Die Kläger waren angestellte Geschäftsführer im Bertelsmann-Konzern und sind für ihre Tätigkeit großzügig vergütet worden. Ein Joint Venture der Kläger hat es nie gegeben“, argumentiert Bertelsmann-Chefsyndikus Ulrich Koch. Bertelsmann hat bisher auf Rückstellungen wegen der Milliardenklage verzichtet.

Middelhoff hatte von Blottnitz und Buettner 1994 in den Konzern geholt – als Fachmänner für den Bereich Neue Medien. Sie waren an der Gründung von AOL Deutschland beteiligt. Zu dieser Zeit wurde das Internet noch vorwiegend von Militär, Wissenschaftlern und Studenten genutzt – es galt als ein Medium für Experten oder Freaks. Auch Microsoft-Gründer Bill Gates glaubte nicht daran, dass man es an ein Massenpublikum vermarkten könne – geschweige denn, dass man dort Geld verdienen könne. Bis heute ist das auch nur wenigen Firmen gelungen. Bertelsmann gehört dazu – durch den rechtzeitigen Verkauf seiner AOL-Beteiligung.

Buettner war von 1995 bis 1997 Geschäftsführer von AOL-Deutschland, von Blottnitz übernahm seinen Posten bis 1999. Heute leben beide in Kalifornien. Buettner ist Geschäftsführer bei der Risikokapitalgesellschaft BV Ventures – an der auch Bertelsmann noch mit zehn Prozent beteiligt ist. Von Blottnitz ist Chef von Expertcity, einer Tochterfirma von BV Capital.

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