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Beschwerde abgewiesen: Verfassungsgericht: Läden bleiben sonntags zu

Sonntags bleiben die Läden in der Hauptstadt geschlossen: Der Berliner Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerde eines Fotolaboranten zurück. Dieser fühlte sein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzt. Das Gericht nannte die Beschwerde "unbegründet".

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat eine Beschwerde gegen sonntags geschlossene Läden in der Hauptstadt zurückgewiesen. Ein Fotolaborant hatte moniert, durch das neue Ladenöffnungsgesetz sei er in seinem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt. Die Schließung an Sonn- und Feiertagen hinderten ihn daran, seinen Tag frei zu gestalten, argumentierte der Berliner vor dem Verfassungsgerichtshof (VerfGH 120/07).

Die Beschwerde sei unbegründet, teilte das Gericht mit. Der Mann werde in seinem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit nicht unverhältnismäßig verletzt. Die Regelungen entsprächen vielmehr dem Verfassungsgebot der Sonn- und Feiertagsruhe. Sie dienten dazu, den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Sonn- und Feiertage als "Tag der Arbeitsruhe" und "der seelischen Erhebung" umzusetzen.

Entscheidung über Klage der Kirchen steht noch aus

Das Gegenteil beanstanden die beiden großen Kirchen vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie haben im November des Vorjahres Klage gegen die verkaufsoffenen Sonntage in Berlin eingereicht. Nach den Berliner Regelungen können an bis zu zehn Sonntagen die Läden öffnen, davon auch alle Sonntage im Advent. Sie argumentieren, dass der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe durch das Grundgesetz geschützt sei. Eine Entscheidung steht noch aus.

Die Ladenöffnungszeiten sind in Berlin seit 2006 weitgehend freigegeben. Die Geschäfte können montags bis samstags rund um die Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen müssen sie bis auf die Ausnahmen geschlossen bleiben. (peg/dpa)

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