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Private Ferienwohnungen sind gefragt. Touristen machen den Berlinern die Wohnungen streitig.

© dpa

Beschwerde gegen Berlin: Verband kämpft in Brüssel gegen Ferienwohnungsverbot

Neuer Angriff auf Zweckentfremdungsgesetz: Vermieter wollen mit Hilfe der EU Regulierungen des Berliner Senats kippen.

Nun soll sich auch Brüssel mit dem Verbot von Ferienwohnungen in Berlin – und in anderen Metropolen mit ähnlichen Regulierungen wie Barcelona, Paris oder Brüssel – beschäftigen. Die „European Holiday Home Association“ (EHHA), ein Dachverband von digitalen Vermietungsplattformen wie Airbnb, privaten Hauseigentümern und anderen Anbietern von Kurzzeitunterkünften, hat einen Antrag zur Überprüfung und Vereinheitlichung der Regelungen eingereicht.

Das Gesetz verstoße gegen EU-Recht

„Unser Ziel ist es, die Verbote zu kippen“, sagte Carlos Villaro Lassen, Generalsekretär der EHHA, auf Anfrage. Nach Überzeugung des Branchenvertreters verstoßen gerade die Berliner Vorschriften des Zweckentfremdungsgesetzes gegen das EU-Recht zur Gewerbefreiheit und gegen das E-Commerce-Recht. Unhaltbar sei etwa die Pflicht der Firmen zur Herausgabe der Daten der Vermieter von Ferienwohnungen, die diese online zuvor anonym anbieten konnten.

Auch Paris und Barcelona kämpfen gegen Ferienwohnungen

Der Vorstoß der Vermieter von Ferienwohnungen richtet sich auch gegen Regulierungen in Paris und Barcelona. Auch an diesen Lieblingszielen von Städtetouristen versuchen die Verwaltungen das Geschäft mit Ferienwohnungen einzudämmen. In Paris verbietet die Stadt die Vermietung eines Zweitwohnsitzes, wenn der Grundeigentümer nicht im Gegenzug eine Gewerbeimmobilie erwirbt und in ein Mietobjekt umwandelt. In anderen Großstädten verlangten die Ämter eine teils so aufwendige Ausstattung der Ferienwohnungen, dass die damit einhergehenden Investitionen eine Vermietung nicht unwirtschaftlich machen.

"Die Vermieter sind die Prügelknaben", beklagt der Verband

Gegen diese vielfältigen Strategien der Metropolen zur Begrenzung der Umwandlung regulärer Mietwohnungen in kurzzeitig, an wechselnde Besucher vermietete Ferienwohnungen richtet sich der Vorstoß. „Die Lage ist inakzeptabel, die Vermieter werden zu Prügelknaben“, beklagt Lassen. Und er erwartet, dass die EU ein formelles Verfahren zur Überprüfung der lokalen Gesetze und Verbote eröffnet. „Gewisse Regulierungen sind sicher sinnvoll“, so der Branchenvertreter weiter. Die zurzeit geltenden hätten allerdings das Ziel, Ferienwohnungen komplett zu verbieten. Und das hält er für nicht vereinbar mit dem EU-Recht.

Chancen bestehen, sogar ein Berliner Gericht hatte Bedenken

Ob die EU ein Verfahren eröffnet, bleibt abzuwarten. Ausgeschlossen ist es nicht. Sogar das Berliner Verwaltungsgericht hatte das generelle Verbot von Ferienwohnungen unter bestimmten Umständen für unzulässig erklärt: Geklagt hatten Mieter aus Dänemark und anderen Bundesländern, die eine Zweitwohnung in Berlin gekauft hatten, die sie gelegentlich selbst nutzen. Damit das Objekt nicht den Rest des Jahres leer steht, hatten sie dieses als Ferienwohnung vermietet. Durch ein Verbot würden die Wohnungen nicht den regulären Mietmarkt entlasten, sondern leer stehen, argumentierten die Eigentümer – das verfing bei den Richtern.

„Die bestehenden Vorschriften schaden den Verbrauchern, Eigentümern und Vermietern sowie der Tourismusbranche“, so Lassens Bilanz. Die EU müsse einschreiten.

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