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Wirtschaft: Besserstellung unverheirateter Väter

Mit Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts zum 1.Juli haben endlich auch nichtverheiratete Väter die Möglichkeit, im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts die Erziehung ihrer Kinder mitzubestimmen.

Mit Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts zum 1.Juli haben endlich auch nichtverheiratete Väter die Möglichkeit, im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts die Erziehung ihrer Kinder mitzubestimmen.Voraussetzung für das gemeinsame Sorgerecht ist, daß beide Elternteile es wünschen (Paragraph 1626a Bürgerliches Gesetzbuch).Besondere Formalitäten sind dabei nicht einzuhalten.Die Eltern könnten einfach zum Notar oder Jugendamt gehen und ihre Sorgerechtserklärung beurkunden lassen.Dazu benötigen sie lediglich die Geburtsurkunde des Kindes, ihre Personalausweise sowie die Vaterschaftsanerkennung.Die Eltern müssen nicht einmal zusammen wohnen, um den Antrag stellen zu können.Es besteht sogar die Möglichkeit, die Sorgerechtserklärung bereits vor der Geburt eines Kindes abzugeben.

Das gemeinsame Sorgerecht hat selbst über eine Trennung der Eltern hinaus Bestand.Wenn die Mutter erstmalig oder erneut das alleinige Sorgerecht haben möchte, muß sie sich künftig an das Familiengericht wenden.Sie bekommt das Sorgerecht jedoch nur, wenn der Vater zustimmt.Bei Kindern ab dem 14.Lebensjahr muß der Vater zustimmen und das Kind darf keinen Widerspruch einlegen.Das alleinige Sorgerecht kann die Mutter auch erhalten, wenn die Rückübertragung nach Auffassung des Gerichts dem Kindeswohl entspricht.Das gleiche gilt, wenn der Vater nach einer Trennung das alleinige Sorgerecht beantragt.

Wichtig: Ohne eine ausdrückliche Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts bleibt das Sorgerecht allerdings wie bisher bei der Mutter.Wenn sie gegen ein gemeinsames Sorgerecht ist, weil der Vater sich bisher nicht genügend um sein Kind gekümmert hat, gibt es für den Vater auch aufgrund der Gesetzesänderungen keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht auf dem Rechtsweg zu erzwingen.

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