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Wirtschaft: Betriebe helfen bei der Altersvorsorge und zahlen in die private Rentenkasse ihrer Mitarbeiter ein

Die Vorsorge durch die Firma ist nach wie vor der finanziell und steuerlich reizvollste Weg, sich ein zusätzliches Ruhekissen für das eigene Alter, für die Hinterbliebenen oder für den Fall der Berufsunfähigkeit zu schaffen. Allerdings ist der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung eher rückläufig.

Die Vorsorge durch die Firma ist nach wie vor der finanziell und steuerlich reizvollste Weg, sich ein zusätzliches Ruhekissen für das eigene Alter, für die Hinterbliebenen oder für den Fall der Berufsunfähigkeit zu schaffen. Allerdings ist der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung eher rückläufig. Da sie eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers ist, fällt sie zuerst dem Rotstift zum Opfer. Einzige Ausnahme: die Direktversicherung. Das liegt darin, das sie immer noch Steuervorteile bietet. Sie kann zudem auch vom Arbeitnehmer finanziert werden.

Direktversicherungen sind Lebensversicherungsverträge, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. Zur Wahl stehen Kapitallebens-, Renten- oder Risikoversicherungen mit und ohne Einschluß einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Die Beiträge dafür werden nur pauschal besteuert, wahlweise vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer. Dabei gilt eine Obergrenze: Bis zu einem Beitrag von 3408 Mark im Jahr fällt eine Steuer von 20 Prozent an, dazu kommen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Was über 3408 Mark im Jahr liegt, muss individuell versteuert werden. Sind mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Vertrag versichert, dürfen für einzelne von ihnen Beiträge von bis zu 4200 Mark im Jahr pauschal versteuert werden, sofern im Durchschnitt 3408 Mark pro Jahr und Arbeitnehmer nicht überschritten werden.

Voraussetzung für die steuerliche Sonderbehandlung ist, dass

die Erlebensfallleistung nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres fällig wird

die Lebensversicherung eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren hat

mindestens 60 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge stets als Todesfallleistung zur Verfügung stehen

die zu versteuernden Beiträge aus einem ersten Dienstverhältnis stammen und eine vorzeitige Kündigung durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen ist

die Abtretung oder die Beleihung des Bezugsrechts zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht zulässig ist, und

der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer abführt.

Im Sinne des Steuerrechts ist auch der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH Arbeitnehmer. Sogar dessen mitarbeitende Ehefrau lässt sich mit einer Direktversicherung absichern. Doch gibt es dafür Grenzen. Das Arbeitsverhältnis des Ehepartners muss seit einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 10. November 1982 nicht nur steuerlich anerkannt sein, sondern die Gesamtvergütung einschließlich der Aufwendungen für die Altersvorsorge darf auch nicht unangemessen hoch sein. Und: Die zugesagte Versorgung muss dem Grund und der Höhe nach angemessen sein. Als Obergrenze sind bis zu 75 Prozent der letzten Bruttobezüge anzusehen. Dabei werden Leistungen aus der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge zusammengerechnet.

Der Gesetzgeber tendierte in den vergangenen Jahren zu einer Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen. So ist zum 1. 1. 1996 der Steuersatz für die Pauschalbesteuerung von 15 auf 20 Prozent erhöht worden. Das "Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002" brachte noch eine weitere Schlechterstellung mit sich. Denn der Paragraph 40 Einkommensteuergesetz, Absatz 3, Satz 2 wurde um folgenden "Halbsatz" ergänzt: " ... auf den Arbeitnehmer abgewälzte pauschale Lohnsteuer gilt als zugeflossener Arbeitslohn und mindert nicht die Bemessungsgrundlage". Das heißt: Bei einem monatlichen Höchstbetrag von 284 Mark für die Direktversicherung beträgt die Pauschalsteuer 56,80 Mark, die nun als Lohnbestandteil gilt und dem persönlichen Einkommensteuersatz unterworfen ist, sofern sie nicht vom Arbeitgeber übernommen wird. Dennoch lohnt sich die Direktversicherung steuerlich in der Regel immer noch, vor allem für Sparer mit höheren Gehältern.

Wenn der Arbeitnehmer seine Direktversicherung selbst finanziert, was bei Gehaltsumwandlungsversicherungen der Fall ist, sollte ihm ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die spätere Leistung des Versicherers eingeräumt werden. Denn damit ist die Direktversicherung von einem möglichen Konkurs des Arbeitgebers gefeit. Doch gibt es hierbei Fallstricke, wie das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 7. Juli 1999 (7 Ca 9502/98) zeigt. Denn generell sind Ansprüche des Arbeitnehmers erst dann vor dem Zugriff des Konkursverwalters geschützt, wenn Folgendes gilt: Die Zusage ist mindestens zehn Jahre alt, oder sie hat wenigstens drei Jahre bestanden; Voraussetzung für diese kürzere "Wartefrist" sind eine mindestens zwölfjährige Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und ein Mindestalter von 35 Jahren.

Wichtig: Selbst die Ansprüche aus arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherungen sind bei Konkurs gefährdet, wenn das unwiderrufliche Bezugsrecht eingeschränkt ist.

Michael J. Glück

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