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Wirtschaft: Betriebliche Mitbestimmung: Neuregelung entzweit Arbeitgeber und Gewerkschaften

Bei der öffentlichen Anhörung von Verbänden und Experten zur geplanten Neuregelung der betrieblichen Mitbestimmung haben Arbeitgeber und Gewerkschaften am Montag noch einmal ihre unterschiedlichen Bewertungen bekräftigt. Während die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den Gesetzentwurf aus dem Hause von Sozialminister Walter Riester (SPD) in ihrer Stellungnahme für den Bundestags-Sozialausschuss als "praxisuntauglich, unausgewogen sowie rechtlich problematisch" kritisierten, wertete der DGB ihn als "eine gute Grundlage für eine sinnvolle und zukunftsweisende Reform im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung".

Bei der öffentlichen Anhörung von Verbänden und Experten zur geplanten Neuregelung der betrieblichen Mitbestimmung haben Arbeitgeber und Gewerkschaften am Montag noch einmal ihre unterschiedlichen Bewertungen bekräftigt. Während die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den Gesetzentwurf aus dem Hause von Sozialminister Walter Riester (SPD) in ihrer Stellungnahme für den Bundestags-Sozialausschuss als "praxisuntauglich, unausgewogen sowie rechtlich problematisch" kritisierten, wertete der DGB ihn als "eine gute Grundlage für eine sinnvolle und zukunftsweisende Reform im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung".

Die BDA kritisierte, dass die Ausweitung der Mitbestimmung ein beträchtlicher Kostenfaktor für die Wirtschaft sei. "Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass über zehn Milliarden Mark unmittelbare Kosten für die Unternehmen pro Jahr entstehen." Die Mehrkosten durch die Neuregelung werden auf mindestens 2,5 Milliarden Mark geschätzt. "Einseitig soll gewerkschaftlichen Interessen zum Durchbruch verholfen werden, ohne auf angemessene Kosten Rücksicht zu nehmen." Als Interessenvertretung kleiner und mittlerer Unternehmen rügte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vor allem die geplante Senkung des Schwellenwerts bei Freistellungen von Betriebsräten von 300 auf 200 Mitarbeiter. Auch die Vergrößerung der Betriebsräte belaste den Mittelstand schwer. Wenn in Betrieben mit 101 Arbeitnehmern die Zahl der Betriebsratsmitglieder um zwei auf sieben Mitglieder erhöht werde, bedeute dies eine Ausweitung um 40 Prozent. Auch das vereinfachte Wahlverfahren lehnte der ZDH ab, weil seiner Ansicht nach Tür und Tor für Manipulationen geöffnet würden. Zufrieden zeigte sich vor allem der DGB. Die Gewerkschaften stellen in ihrem Beitrag daher auch ausdrücklich fest: "Diese Verbesserungen sind gegen den Widerstand der Arbeitgeberverbände durchzusetzen."

ca

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