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Wirtschaft: Betriebsrente: Riesters Zaubermittel trifft auf Widerstand

Wenn sich Sozialminister Walter Riester (SPD) im Gespräch mit Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion Gedanken darüber macht, wie er doch noch die Zustimmung der Gewerkschaften zu seiner geplanten Rentenreform finden kann, wird immer wieder ein Zaubermittel beschworen. "Wir stärken die betriebliche Altersversorgung", heißt es dann.

Wenn sich Sozialminister Walter Riester (SPD) im Gespräch mit Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion Gedanken darüber macht, wie er doch noch die Zustimmung der Gewerkschaften zu seiner geplanten Rentenreform finden kann, wird immer wieder ein Zaubermittel beschworen. "Wir stärken die betriebliche Altersversorgung", heißt es dann. Doch das ist kompliziert. Manche Details lassen sich kaum noch klären, bis Riester am Mittwoch in einer Woche seinen Gesetzentwurf dem Bundeskabinett zum Beschluss vorlegt. Während des Gesetzgebungsverfahrens, das schon zwei Tage nach dem Kabinettsbeschluss, am 17. November, im Bundestag beginnen soll, werden Arbeitsgruppen des Arbeits- und des Finanzministeriums nach Wegen suchen, für verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge die neue Förderung möglich zu machen.

Schon jetzt sieht der so genannte "Diskussionsentwurf" eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vor, die betriebliche Altersversorgung zu stärken. Damit könnte der Erosionsprozess gestoppt werden, der seit Jahren anhält. Zwar wird die betriebliche Altersvorsorge allgemein als ideale Ergänzung zur gesetzlichen Rente gelobt, in der Wirklichkeit haben in den letzten Jahren aber immer mehr Unternehmen ihr betrieblichen Altersvorsorgepläne eher verschlechtert oder ganz abgebaut. Nach dem jüngsten Alterssicherungsbericht der Bundesregierung bezogen 1997 lediglich 28 Prozent der Rentner, die zuletzt in der Privatwirtschaft tätig waren, eine zusätzliche Betriebsrente.

Um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu steigern, sieht die geplante Rentenreform einen individuellen Anspruch des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung vor. "Der Anspruch ist darauf gerichtet, betriebliche Altersversorgung in Betrieben einzurichten, in denen bisher noch keine angeboten wird", heißt es in der Begründung zu Riesters Diskussionsentwurf. Von Entgeltumwandlung spricht man, wenn der Arbeitnehmer auf Teile seiner Vergütung verzichtet, um damit Anwartschaften auf betriebliche Versorgungsleistungen aufzubauen. Das heißt, die Regelung erlaubt es, jedem Arbeitnehmer, vom Arbeitgeber die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung zu verlangen, soweit hierfür künftig Bestandteile des Arbeitsentgelts verwendet werden sollen. Möglich sind Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge, insbesondere wenn im jeweiligen Unternehmen bereits bestimmte betriebliche Altersversorgungssysteme bereits bestehen. Doch was passiert, wenn es zu einer solchen Vereinbarung nicht kommt? Dann, so heißt es im Diskussionsentwurf "soll sich wegen des vergleichsweise geringen Verwaltungsaufwandes für den Arbeitgeber der Anspruch des Arbeitnehmers auf die Durchführung über eine Direktversicherung richten".

In diesem Fall schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung zu Gunsten seines Arbeitnehmers ab. Die Versicherungsbeiträge werden dann zwar vom Arbeitgeber gezahlt, über die Entgeltumwandlung aber vollständig vom Arbeitnehmer finanziert. Um den neuen Anspruch auf Entgeltumwandlung zu flankieren, soll der Arbeitnehmer künftig auch keine Frist mehr einhalten müssen, bis er auch bei einem Arbeitgeberwechsel seinen Anspruch aus der betrieblichen Altersversorgung behält. Allerdings ist der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung auf bis zu vier Prozent des Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Das entspricht den Grenzen, die die Bundesregierung für den Aufbau der privaten Zusatzversorgung setzen will. "Die VierProzent-Grenze wird gewählt, weil Altersvorsorgeaufwendungen auch bis zu dieser Höhe staatlich gefördert werden", heißt es in der Begründung des Arbeitsministeriums.

Wie die zusätzliche private Altersversorgung, soll auch die betriebliche Rente in Schritten aufgebaut werden. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung wird demnach 2001 auf 0,5 Prozent des Bruttogehalts begrenzt, 2002 auf ein Prozent und so weiter steigend bis 2008 die vier Prozent erreicht sind. Da dieses Verfahren recht kompliziert ist, wird im Bundesfinanzministerium geprüft, das anders zu gestalten. Auch wenn Riester mit dieser Förderung der betrieblichen Alterssicherung den Gewerkschaften entgegenkommen will, beseitigt er nicht deren Kritik, dass die Zusatzrente allein von den Arbeitnehmern bezahlt werden soll. Sie fordern eine paritätische Finanzierung wie bei der gesetzlichen Rente. Außerdem werfen sie dem Sozialminister vor, die gesetzliche Rente mit der geplanten Reform zu stark zu senken. Es sind aber nicht nur die Gewerkschaften, die Riesters Entwurf deswegen ablehnen.

Auch in der SPD-Bundestagsfraktion regt sich bei mehreren Abgeordneten noch Widerstand. Einige, wie der frühere SPD-Bundesgeschäftsführer Ottmar Schreiner oder der IG-Bau-Vorsitzende Klaus Wiesehügel, der ebenfalls für die SPD im Bundestag sitzt, haben bereits angekündigt, in der Fraktion am 14. November gegen die Rentenpläne zu stimmen. Auch sie sollen nach den Vorstellungen der Fraktionsführung dazu gebracht werden, in der Schlussabstimmung im Bundestag im kommenden Jahr ihr Jawort zu geben, indem die betriebliche Altersvorsorge durch Reform spürbar verstärkt wird.

Carsten Germis

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