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Wirtschaft: Betriebsrente: Vier Modelle

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) gibt es in Deutschland zurzeit vier Modelle, die Direktversicherung, die Pensionskasse, die Direktzusage sowie die Unterstützungskasse. Bei allen kann der Arbeitgeber die gesamten Beiträge bezahlen, sie mit dem Arbeitnehmer teilen oder sie dem Mitarbeiter überlassen.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) gibt es in Deutschland zurzeit vier Modelle, die Direktversicherung, die Pensionskasse, die Direktzusage sowie die Unterstützungskasse. Bei allen kann der Arbeitgeber die gesamten Beiträge bezahlen, sie mit dem Arbeitnehmer teilen oder sie dem Mitarbeiter überlassen. Ob jemand über eines der vier Modelle für sein Alter vorsorgen kann, hängt zur Zeit noch von der Zustimmung des Arbeitgebers ab.

Die Direktversicherung

Bei diesem Modell der BAV schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Mitarbeiter ab. Dabei werden im Fall der Gehaltsumwandlung die Beiträge aus dem unversteuerten Bruttogehalt des Arbeitnehmers bezahlt. Ansonsten übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge. Bei einem Jobwechsel kann die Direktversicherung mitgenommen werden. Was die Besteuerung betrifft, so müssen die Versicherungsbeträge bis zu maximal 3408 Mark pro Jahr nicht mit dem persönlichen Steuersatz, sondern pauschal mit 20 Prozent versteuert werden. Stammt das Geld aus Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sind die Beiträge auch sozialabgabenfrei. Die Leistungen aus einer Kapitaldirektversicherung sind inklusive Überschussanteil und Gewinn steuerfrei, sofern die Laufzeit bis zur Auszahlung mindestens zwölf Jahre betragen hat. Renten werden regelmäßig mit dem Ertragsanteil besteuert.

Die Pensionskasse

Hier beteiligt sich der Arbeitgeber an einer rechtlich selbstständigen Pensionskasse, die später die Betriebsrenten bezahlen wird. Meist ist es ein Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der die Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder von beiden anlegt. Wechselt der Arbeitnehmer die Stelle, kann er weiter freiwillig Mitglied sein und die Beiträge bezahlen. Wie bei der Direktversicherung werden die Beiträge bis zur Grenze von 3408 Mark im Jahr pauschal mit 20 Prozent versteuert. Auch hier wird also vorgelagert besteuert.

Die Direktzusage

Der Mitarbeiter erhält vom Arbeitgeber die Zusage auf festgelegte Leistungen. Dazu bildet der Arbeitgeber Rückstellungen im Unternehmen. Die Entgeltumwandlung ist ebenfalls möglich. Um aus diesen Leistungen auch später einmal Ansprüche auf eine Rente zu haben, muss der Mitarbeiter bisher mindestens zehn Jahre im Betrieb gearbeitet haben. Dies soll jetzt aber verkürzt werden. Außerdem werden die Leistungen erst im Rentenalter besteuert. Die nachgelagerte Besteuerung ist für die meisten Arbeitnehmer vorteilhaft, da sie als Rentner einem niedrigeren Steuersatz unterliegen.

Für die Unternehmen bietet die Direktzusage zum einen den Vorteil, sich von Innen finanzieren zu können. Außerdem mindern die Rückstellungen die Steuerlast der Unternehmen in der Finanzierungsphase (allerdings nicht mehr in dem Maße wie noch vor einigen Jahren). Werden die Renten ausbezahlt, werden die Rückstellungen nach und nach aufgelöst. Manche Unternehmen - besonders Kleine - wollen sich jedoch nicht bis in die weite Zukunft an schwer kalkulierbare verwaltungsaufwendige Zusagen binden.

Die Unterstützungskasse

Hier gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über die rechtlich selbstständige Unterstützungskasse eine Leistungszusage für eine Betriebsrente. Bei einem Arbeitsplatzwechsel nach Vollendung des 35. Lebensjahres und zehnjähriger Zusagedauer bleibt der Anspruch auf eine Betriebsrente zeitanteilig bestehen. Später zahlt dann die Unterstützungskasse die Rente aus. Die Unterstützungskasse ist in der Anlage ihrer Mittel freier als die anderen Modelle. Sie unterliegt auch nicht dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Teilweise wird deshalb diskutiert, die Unterstützungskasse zu einer Art deutschem Pensionsfonds weiterzuentwickeln. Pensionsfonds spielen vor allem in angelsächsischen Ländern eine wichtige Rolle bei der BAV. Dabei zahlt der Arbeitgeber Beiträge an den Fonds, der dieses Geld relativ frei am Kapitalmarkt anlegen kann.

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