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Wirtschaft: Betriebsverfassung: 13 Milliarden Mark für die Mitbestimmung

Nach einer Reform der Betriebsverfassung könnte die Mitbestimmung die deutschen Unternehmen 13,2 Milliarden Mark kosten. Diese Rechnung macht das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) auf.

Nach einer Reform der Betriebsverfassung könnte die Mitbestimmung die deutschen Unternehmen 13,2 Milliarden Mark kosten. Diese Rechnung macht das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) auf. Dem Institut zufolge belastet die Mitbestimmung derzeit die Firmen mit 10,5 Milliarden Mark, durch die von Arbeitsminister Walter Riester geplante Reform würden die Kosten um 26 Prozent oder 2,7 Milliarden steigen. Der DGB bezeichnete die Rechnung als falsch.

Am Dienstag wurder ferner bekannt, dass sich Riester noch vor der Kabinettsentscheidung am 14. Februar mit Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) zu einem Gespräch über die Betriebsverfassung treffen will. "Es wird ein Gespräch geben. Die Terminvereinbarungen laufen", sagte Riesters Sprecher Klaus Vater. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte Müller auf, seine Vorbehalte aufzugeben und dem Gesetzentwurf zuzustimmen. DGB-Vizechefin Ursula Engelen-Kefer drohte der Bundesregierung einen "Aufstand" an, sollte sie die Reform korrigieren. Müller sagte derweil am Rande einer SPD-Fraktionssitzung, er sei sich mit Riester bereits "in den allermeisten Punkten" einig. Er gehe davon aus, dass es einen abgestimmten Entwurf im Kabinett geben werde, fügte Müller hinzu.

Die Kostenberechnung des IW beruht auf folgender Annahme: Riester will mit seiner Reform unter anderem die Betriebsratswahl in kleineren Unternehmen erleichtern. In diesen Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten haben derzeit elf Prozent der Betriebe einen Betriebsrat; das IW veranschlagt je Beschäftigten sozusagen Betriebsratskosten von 820 Mark pro Jahr. In der Summe mache das bei den Kleinbetrieben 1,2 Milliarden Mark aus. Nun geht das Institut davon aus, dass auf Grund des erleichterten Wahlverfahrens die Zahl der Betriebsräte sich verdoppelt: Statt elf Prozent verfügen demnach 22 Prozent der Unternehmen über einen Betriebsrat. Entsprechend fallen Mehrkosten von insgesamt 1,2 Milliarden Mark an.

Für den ziemlich unrealistischen Fall, dass alle Kleinfirmen einen Betriebsrat bekommen, summieren sich die Kosten dem IW zufolge sogar auf 7,6 Millionen Mark. DGB-Vize Engelen-Kefer und die Fraktionschefin der Grünen, Kerstin Müller, wiesen die Berechnungen des IW als falsch zurück. Zum einen mache die errechnete Summe gerade ein Promille der Bruttoarbeitsentgelte aus, zum anderen werde sie durch Einsparungen, beispielsweise durch das vereinfachte Wahlverfahren, aufgefangen.

Zu den Kernpunkten der Riester-Reform zählt die Absenkung der Schwellenwerte: Bislang wird in Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten ein Betriebsratsmitglied von der Arbeit freigestellt; künftig soll dies bereits ab 200 Mitarbeitern der Fall sein, was die Unternehmen dem IW zufolge 450 Millionen Mark kosten könnte. Schließlich veranschlagt das arbeitgernahe Institut die Aufstockung der Betriebsräte - in Betrieben mit 101 bis 150 Mitarbeitern soll der Betriebsrat künftig sieben statt fünf Mitglieder haben - auf eine Milliarde Mark. Das IW weist darauf hin, dass in die Berechnungen nur die direkten Kosten der Mitbestimmung eingingen. Die "Mehrkosten, die den Unternehmen durch kompliziertere Betriebsabläufe oder eine allzu späte Markteinführung neuer Produkte entstünden", seien dagegen "kaum quantifizierbar".

An diesem Punkt hält sich auch die neue Initiative "Für eine Betriebsverfassung mit Augenmaß" auf, zu der sich die Arbeitgeberverbände der Branchen Chemie, Textil sowie Druck und Medien zusammengefunden haben. Die Intitiative konstruiert folgenden Fall: Ein Betrieb habe vor kurzem im Eilverfahren eine neue Maschine gekauft, die für einen Großauftrag benötigt wurde. Die Firma befürchte in Zukunft, dass der Betriebsrat auf Grund seiner neuen Rechte "die Einholung von arbeitsmedizinischen Prüfungen sowie eines Umweltgutachtes fordert". Daraufhin ergäben sich zeitraubende Beratungen. "Auf Grund der Verzögerungen erhält ein Mitbewerber den Großauftrag. Die Modernisierung wird behindert und die Arbeitsplätze können nicht gesichert werden", schlußfolgert die Inititative. Der gegenwärtige Aufschrei gegen die Reformpläne vor allem im Mittelstand belege die Befürchtung, dass die Betriebsverfassungsreform "letztlich ein Pyrrhus-Sieg für die Beschäftigten wäre", meinen die drei Verbände.

Das sieht Eckart Hildebrandt, Arbeitssoziologe am Wissenschaftszentrum Berlin (WZB), völlig anders. Er leugnet den Zusatzaufwand für die Unternehmen nicht, doch "das finde ich völlig in Ordnung". In den meisten Firmen werde "das Innovationspotenzial der Beschäftigten und ihre Vertreter nicht ausgeschöpft". Die Riester-Reform sei deshalb "ein kleiner Schritt in die richtige Richtung einer stärkeren Beteiligung". Im übrigen, so Hildebrandt, seien die "Kosten der Nicht-Einbeziehung und Konfliktkosten sehr viel höher" als der Zusatzaufwand durch die Reform. Die Modernisierung der Betriebsverfassung sei "im Hinblick auf neue Strategien und Themen" unverzichtbar. Die Unternehmen verlangten den "mündigen Mitarbeiter mit Eigenverantwortung", also sei auch eine erweiterte Mitbestimmung nahe liegend. Schließlich könne das Gesetz dazu beitragen, dass "Unternehmen zum Lernen gezwungen werden".

Kritik kommt dagegen von Peter Hanau, Direktor des Instituts für Sozialrecht der Uni Köln. Der Entwurf nehme "an keiner Stelle Rücksicht auf die geringe Belastbarkeit von Kleinbetrieben". Entsprechend fordert der Arbeitsrechtler, die Reformpläne einer "Kleinbetriebsverträglichkeitsprüfung" zu unterziehen. Beim umstrittenen Paragraphen 91, der die Mitbestimmung bei der "menschengerechten Gestaltung der Arbeit" erweitert, stellt sich Hanau an die Seite der Arbeitgeber. Einschränkungen seien geboten, "um die Mitbestimmung in dem kaum abzugrenzenden Bereich bloßer Lästigkeiten nicht ausufern zu lassen".

alf

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