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Wirtschaft: Betriebsverfassungsgesetz: Mitbestimmung von Betriebsräten wird ausgedehnt

Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes soll offenbar zu Gunsten der Gewerkschaften nachgebessert werden. Eine Woche vor Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes im Bundestag habe Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) den Gewerkschaftsvorsitzenden Dieter Schulte (DGB), Klaus Zwickel (IG Metall) und Hubertus Schmoldt (IGBCE) bei einem Treffen am Donnerstag dazu sein Einverständnis signalisiert, hieß es anschließend aus Gewerkschaftskreisen.

Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes soll offenbar zu Gunsten der Gewerkschaften nachgebessert werden. Eine Woche vor Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes im Bundestag habe Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) den Gewerkschaftsvorsitzenden Dieter Schulte (DGB), Klaus Zwickel (IG Metall) und Hubertus Schmoldt (IGBCE) bei einem Treffen am Donnerstag dazu sein Einverständnis signalisiert, hieß es anschließend aus Gewerkschaftskreisen.

So soll unter anderem die vereinfachte Wahl von Betriebsräten durch eine Optionsklausel auf Betriebe bis zu 100 Mitarbeitern ausgeweitet werden können. Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Qualifizierungsmaßnahmen soll einfacher werden. Das kurzfristig anberaumte Gespräch mit dem Bundeskanzler war auf Drängen der Gewerkschaften zu Stande gekommen, nachdem Schröder vor knapp zwei Wochen die SPD-Fraktion zurückgepfiffen hatte, als diese weitere Korrekturen zu Gunsten der Gewerkschaften beschließen wollte. Gegenüber Schulte, Zwickel und Schmoldt habe sich Schröder nun bereit erklärt, gewissen Änderungen nicht weiter im Wege zu stehen, hieß es aus den Kreisen.

Dazu gehört offenbar die Möglichkeit, dass umstrittene vereinfachte Wahlverfahren auch in Betrieben bis zu maximal 100 Beschäftigten anzuwenden. Bisher sind im Gesetz als Schwellenwert 50 Beschäftigte vorgesehen. Die von den Gewerkschaften geforderte Ausdehnung auf größere Betriebe wird von den Arbeitgebern bisher entschieden abgelehnt. Eine Optionsklausel soll den Konflikt nun offenbar entschärfen. Ihr zu Folge würde in Betrieben zwischen 50 und 100 Beschäftigten die vereinfachte Wahl des Betriebsrats dann greifen, wenn sich Betriebsrat und Unternehmensleitung darauf einigen. Ungeklärt sei allerdings noch, wie man in Firmen verfahre, deren Belegschaft zum ersten Mal einen Betriebsrat wählt.

Ferner sollen die Verfahren vor der Einigungsstelle beschleunigt werden, wenn es zu einem Konflikt zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung kommt. Ob die Änderungen der Mitsprache des Betriebsrats bei Qualifizierungsmaßnahmen einer Ausweitung der Mitbestimmung gleichkommen, blieb zunächst unklar.

DGB-Chef Schulte äußerte sich im Anschluss an das Gespräch zufrieden. Die Bundesregierung halte an ihrem Vorhaben fest, zu einer modernen Betriebsverfassung zu kommen. Am Dienstag will die SPD-Fraktion erneut über Korrekturen des Gesetzes beraten. Dabei dürften die Ergebnisse des Kanzlergesprächs eine Rolle spielen, hieß es. Kommenden Freitag will der Bundestag die Reform verabschieden.

huh

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