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Wirtschaft: Betriebsverfassungsgesetz: Was regelt es?

"Das Betriebsverfassungsgesetz müsste erfunden werden, wenn es nicht schon real existierte." Das Zitat stammt nicht von einem Gewerkschafter, sondern vom ehemaligen Personalvorstand des Chemiekonzerns Henkel.

"Das Betriebsverfassungsgesetz müsste erfunden werden, wenn es nicht schon real existierte." Das Zitat stammt nicht von einem Gewerkschafter, sondern vom ehemaligen Personalvorstand des Chemiekonzerns Henkel. Das BetrVG ermöglicht die Einrichtung von Betriebsräten; alle vier Jahre wählt die Belegschaft ihre Interessenvertreter. Die Einwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats auf Entscheidungen des Arbeitgebers sind unterschiedlich: Sie reichen von der bloßen Informationspflicht des Arbeitgebers über Beratungspflichten bis hin zur Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch gegen Arbeitgeberentscheidungen einlegen zu können. Schließlich gibt es echte Mitbestimmungstatbestände, wo im Streitfall die "Einigungsstelle" entscheidet. Keine Mitbestimmung haben Betriebsräte in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Bei "personellen Einzelmaßnahmen" (Einstellung, Versetzung, Eingruppierung) kann der Betriebsrat beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen widersprechen; der Arbeitgeber muss sich dann gewissermaßen die Erlaubnis für die Personalmaßnahme beim Arbeitsgericht einklagen. Am stärksten sind die Beteiligungsrechte in den "sozialen Angelegenheiten", das betrifft beispielsweise die Lage der Arbeitszeit und die Genehmigung von Überstunden oder Entlohnungsgrundsätze im Betrieb. Nur ein Beratungsrecht hat der Betriebsrat hingegen, wenn es um die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung geht.

"Es gibt kaum ein Gesetz, das mehr als das BetrVG darauf angewiesen wäre, von den Betroffenen mit Leben erfüllt zu werden", schreibt der Gewerkschaftsjurist Michael Kittner in einem Kommentar zum Gesetz. Anders gesagt: Je stärker ein Betriebsrat, desto intensiver wird das Gesetz im Betrieb angewendet. Trotz der gesetzlichen Grundlage ist der Betriebsrat vor allem in Klein- und Mittelbetrieben ein "nicht akzeptierter Fremdkörper geblieben", schreibt Kittner. Dagegen habe das Management in Großbetrieben erkannt, "dass eine Vielzahl von im Betrieb auftretenden Konflikten sogar reibungsloser zu bewältigen ist, wenn an ihrer Lösung die gewählten Vertreter der Arbeitnehmer beteiligt sind".

alf

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