zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Bewährung für Ex-Volksbank-Chef gefordert

Staatsanwältin: Anleger um Millionen geschädigt – Verteidiger fordert einen „rehabilitierenden Freispruch“

Berlin (kg/dr). Die Staatsanwaltschaft ist sich so sicher wie am Anfang, die Verteidiger halten die Vorwürfe nach wie vor für eine „Erfindung“: Nach achtmonatiger Verhandlung um einen millionenschweren Immobilienskandal bei der Berliner Volksbank beantragte die Anklagevertreterin am Montag Strafen bis zu vier Jahren Haft für die angeklagten Manager. Der Prozess habe bewiesen, dass mehr als 600 Anleger um insgesamt rund 66,5 Millionen Euro betrogen worden seien, begründete sie.

Der ehemalige Vorstandssprecher der Berliner Volksbank, Ulrich Misgeld, soll nach dem Willen der Anklage wegen Untreue und Beihilfe zum Betrug zu zwei Jahren Haft mit Bewährung und einer Geldbuße von 75000 Euro verurteilt werden. Die mit vier Jahren Haft härteste Strafe wegen Betruges sei gegen den früheren Chef der früheren Berliner Bauträgergruppe Euwo Holding AG, Peter Schiansky, zu verhängen. Gegen zwei weitere ehemalige Manager der Genossenschaftsbank, darunter für Misgelds Vorgänger HeinzDieter Prüske, verlangte die Anklägerin wegen Beihilfe jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung und Geldbußen von 10000 beziehungsweise 25 000 Euro.

Sämtliche Verteidiger plädierten auf Freisprüche. Die Wirtschaftskammer des Berliner Landgerichts will ihr Urteil am Donnerstag verkünden.

Es geht um Geschäfte, die zwischen Juli 1993 und März 1996 zwischen der Berliner Volksbank und der damaligen Unternehmensgruppe unter Schiansky liefen. Nach Auffassung der Anklage wurden die beiden Euwo-Immobilienfonds Tabakmoschee (Dresden) und Dienstleistungszentrum Spandau (Berlin) aufgelegt, obwohl die Euwo bereits überschuldet war. Die Bankmitarbeiter hätten gewusst, dass die Euwo als Bauträgerin finanziell am Ende und bereits handlungsunfähig gewesen sei, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.

Die Anklage geht auch davon aus, dass die vier Manager Informationen bewusst zurückhielten. Sie hätten gewusst, „dass in den Prospekten Anlegern nachteilige Tatsachen verschwiegen wurden.“ Bei der Tabakmoschee sei die Vermietung entgegen den Behauptungen nicht gesichert gewesen, beim Dienstleistungszentrum habe es von Anfang an Finanzierungslücken gegeben. „Bei Kenntnis der Lage hätte kein Anleger gezeichnet“, steht für die Staatsanwaltschaft fest.

Kernfrage des Prozesses ist die nach der Zahlungsfähigkeit der Euwo. Der 61-jährige Schiansky hatte bei einem Vorhaben in Spanien viel Geld verloren. „Es war nicht auszuschließen, dass es bei der Euwo Ende 1993 finanzielle Engpässe gab“, meinten nun die Verteidiger. „Doch im Prozess konnte nicht festgestellt werden, dass sie überschuldet war.“ Für Schiansky sagte sein Anwalt: „Keiner wusste, dass der Immobiliensektor einbrechen würde.“ Es sei auch nicht bewiesen, dass Schiansky betrogen habe. „Er hat mit seinem ganzen Vermögen und seiner Kraft hinter der Euwo-Gruppe gestanden und alles verloren.“

Eine Woche in Untersuchungshaft

Der Immobilienskandal hatte für Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft erwirkte im August 1998 Haftbefehle. Auch der heute 53-jährige Misgeld und Schiansky mussten etwa eine Woche in Untersuchungshaft verbringen. Doch die Anwälte sehen nur viel heiße Luft. Der Misgeld-Anwalt Egon Müller sprach von einer „überfallartigen Anklageerhebung“. Er hob hervor, er erwarte „eine seinen Mandanten rehabilitierende Freispruchsentscheidung“. Das Plädoyer der Staatsanwältin sei der untaugliche Versuch gewesen, die von Hause aus unhaltbaren Positionen der Staatsanwaltschaft einigermaßen zu vertreten. Aus einem üblichen Bankgeschäft, das mit entsprechender Sorgfalt geführt worden sei, habe die Staatsanwaltschaft unhaltbare Vorwürfe konstruiert. „Diese Verhandlung hätte von Rechtswegen nicht stattfinden dürfen“, sagte Müller.

Misgeld, der den Aufsichtsrat der Berliner Volksbank im Februar 1999 um Entbindung von seinen Pflichten als Vorstandssprecher gebeten hatte, und die weiteren Angeklagten hatten im Prozess von einem „normalen Kreditgeschäft“ gesprochen und jegliche Schuld von sich gewiesen. Sie werden eher zuversichtlich zur Urteilsverkündung erscheinen, denn von den Richtern kamen bereits Signale in Richtung Freispruch. In einem Beschluss über einen Beweisantrag hatten sie vor wenigen Wochen eingeschätzt, dass nach „bisheriger Einschätzung“ seitens der Bank Prüfungen durchgeführt und das Engagement abgewogen worden sei. Auch sahen sie zu dem Zeitpunkt noch keine sicheren Beweise für eine vorsätzliche Täuschung von Anlegern.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false