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Wirtschaft: Bewährungsprobe für das Leiharbeiter-Konzept

Wissenschaftler warnen vor teuren Mitnahmeeffekten

Berlin (huh/dc/HB). Der Druck auf Wirtschafts und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD), die Gesetzentwürfe zur Hartz-Reform zu korrigieren, nimmt zu. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit warnt vor massiv steigenden Kosten für die Arbeitsämter durch die Reform. In einem Brief an Clement kritisieren die wissenschaftlichen Berater des Ministers nach Informationen des „Handelsblatts", dass der Verleih von Arbeitslosen an Unternehmen durch die geplanten Personalserviceagenturen (PSA) zu teuren Mitnahmeeffekten führt.

Stein des Anstoßes sind die Zuschüsse, die von den Arbeitsämtern an die PSA für jeden Arbeitslosen gezahlt werden sollen. Der Beirat sieht darin einen großen Anreiz für Unternehmen, reguläre Beschäftigte durch staatlich subventionierte PSA-Kräfte zu ersetzen. Dies gelte vor allem bei unteren Einkommensgruppen. Sollten die PSA in großem Stil tätig werden, dann drohten den öffentlichen Haushalten untragbare Kosten.

Den Gewerkschaften dagegen gehen die bisherigen Zugeständnisse Clements bei der Leiharbeit nicht weit genug. Sie wollen erreichen, dass Tarifverträge über die Leiharbeit nur mit den Entleihbetrieben geschlossen werden dürfen und nicht mit den Zeitarbeitsunternehmen, wie es bisher im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Ein möglicher Weg wären Branchentarifverträge zur Leiharbeit, etwa zwischen der IG Metall und der Metallindustrie.

Hintergrund der Forderung ist die Sorge, dass die Tarifverträge mit den Leiharbeitsfirmen schlechter ausfallen könnten, da die Gewerkschaften dort nur schwach organisiert sind. Auch wollen sie so den Tarifvertrag mit der Zeitarbeitsfirma Randstad aushebeln. Dieser sieht etwa für Facharbeiter Stundenlöhne zwischen 9,03 und 9,28 Euro vor, was in vielen Unternehmen weit unterhalb des Niveaus der Stammbelegschaften liegt.

Darauf müssen sich Arbeitnehmer bei künftigen Tarifabschlüssen nicht mehr einlassen. Denn nach dem Gesetzentwurf zur Hartz-Reform müssen Leiharbeitnehmer während ihres Einsatzes in einem Betrieb künftig genauso bezahlt werden wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Das hatten die Gewerkschaftern durchgesetzt. Nur während des ersten Leiheinsatzes nach Arbeitslosigkeit darf ein Leiharbeitnehmer für sechs Wochen gemäß seines zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes weiterbezahlt werden. Der Chef der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster, hatte kritisiert, wenn Arbeitslose genauso teuer seien wie qualifizierte Fachkräfte, dann seien sie nicht vermittelbar.

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