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Wirtschaft: Bewag-Beteiligung an der Gasag gebilligt

BERLIN (dw).Das Bundeskartellamt hat die 24,9prozentige Beteiligung des Berliner Stromversorgers Bewag am Gasversorger Gasag gebilligt.

BERLIN (dw).Das Bundeskartellamt hat die 24,9prozentige Beteiligung des Berliner Stromversorgers Bewag am Gasversorger Gasag gebilligt.Das bestätigte ein Sprecher des Amtes am Dienstag.Die Wettbewerbshüter hatten die Beteiligung einer Prüfung unterzogen, weil sie eine dominierende Position der Bewag auf dem Berliner Wärmemarkt befürchtet hatten.Die Untersuchung habe jetzt aber ergeben, daß das Fernwärme-Angebot der Bewag nicht in direkter Konkurrenz zum Gaswärme-Angebot der Gasag stehe, erklärte der Kartellamtssprecher.Eine marktbeherrschende Position sei daher nicht zu befürchten.Hätte das Amt anders entschieden, hätte die Bewag ihren Gasag-Anteil auf unter 20 Prozent reduzieren müssen.

Bewag-Sprecher Reinhard Heitzmann erklärte, sein Unternehmen sei mit dem Ergebnis "sehr zufrieden".Mit dem grünen Licht der Wettbewerbshüter sei eine "wichtige Voraussetzung" dafür geschaffen, den Konsortialvertrag mit dem Beteiligungspartner Gaz de France abzuschließen.Gaz de France hält 38,16 Prozent der Gasag-Anteile.Je 11,95 Prozent an der defizitären Gasag halten Ruhrgas und RWE, weitere 12,95 Prozent die Veba.Das Kartellamt hatte für die Beteiligung der Franzosen zur Bedingung gemacht, daß der Konzern seine Beteiligung an der Ergas Mark Brandenburg auf unter 20 Prozent zurückführt.

Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß Bewag und Gaz de France ihren Konsortialvertrag - der die Strukturen der Gasag-Führung regelt - erst dann abschließen, wenn die beiden Unternehmen die Mehrheitsverhältnisse vollständig neu geordnet haben.Bereits früher hatten Vertreter des französischen Staatskonzerns geäußert, Ziel sei es, Bewag und Gaz de France gleichstark an der Gasag zu beteiligen.Demnach müßte die Bewag noch weitere rund sieben Prozent der Anteile von den Franzosen übernehmen.Bewag-Sprecher Heitzmann bestätigte: "Wir prüfen zur Zeit diese Möglichkeit." Damit würden allerdings neue kartellrechtliche Fragen aufgeworfen.Das Bundeskartellamt erklärte, wenn die beiden Unternehmen auf diese Weise eine "gemeinsame Beherrschung" der Gasag anstrebten, bräuchten sie grünes Licht von der Europäischen Kartellbehörde in Brüssel.

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