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Wirtschaft: Bewag: Southern beantragt Einstweilige Verfügung

Die beabsichtigte Übernahme der Berliner Bewag durch die Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) tritt nach dem Schlagabtausch der vergangenen Tage in eine entscheidende Phase. Unmittelbar vor einem Spitzentreffen der Vorstandsvorsitzenden von Eon Energie und HEW, Hans-Dieter Harig und Manfred Timm, mit Finanzsenator Peter Kurth (CDU) an diesem Mittwoch in Berlin, hat der Konzern Southern Energy die angekündigten juristischen Schritte eingeleitet.

Die beabsichtigte Übernahme der Berliner Bewag durch die Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) tritt nach dem Schlagabtausch der vergangenen Tage in eine entscheidende Phase. Unmittelbar vor einem Spitzentreffen der Vorstandsvorsitzenden von Eon Energie und HEW, Hans-Dieter Harig und Manfred Timm, mit Finanzsenator Peter Kurth (CDU) an diesem Mittwoch in Berlin, hat der Konzern Southern Energy die angekündigten juristischen Schritte eingeleitet.

Die Amerikaner, die bei der Bewag die unternehmerische Führung haben, beantragten am Dienstag beim Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung, mit der Eon der Verkauf der 1997 erworbenen Bewag-Anteile von 49 Prozent (52,2 Prozent der Stimmrechte) untersagt werden soll. Die Southern Energy Holding Beteiligungsgesellschaft in Berlin wollte den Schritt nicht näher kommentieren. Gegen eine von Kurth am Sonnabend gegen Eon erreichte Einstweilige Verfügung hat der Münchner Konzern inzwischen Widerspruch erhoben. Nach der bis zum 17. August befristeten Anordnung darf Eon die Bewag-Anteile nicht ohne Zustimmung des Landes veräußern.

Der stellvertretende Bewag-Aufsichtsratsvorsitzende und Berliner ÖTV-Berliner Vize, Ernst-Otto Kock, verwies darauf, dass mit dem zum 1. Januar 2001 geplanten Verkauf die gesamte Privatisierungsstrategie des Landes auf dem Prüfstein stehe. Preussen-Elektra und Viag, die von Eon vertreten werden, hätten sich verpflichtet, ihre Anteile für 20 Jahre zu halten und Southern Energy die unternehmerische Führung zu geben. Letztlich gehe es darum, "ob das Land Berlin sich gegenüber einem internationalen Investor als satisfaktionsfähig erweist".

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