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Wirtschaft: Beweislast wieder bei den Sozialversicherungen - der Entwurf der Expertenkommission für die Gesetzesnovelle

Fünf statt bislang nur vier Kriterien sollen alsbald den Scheinselbstständigen entweder als solchen entlarven oder aber schützen, - dann jedenfalls, wenn die Bundesregierung einem entsprechenden Rat der Expertenkommission folgen sollte. Zum Schutze von Existenzgründern hat die Expertenkommission eine Neuformulierung empfohlen: Ein Unternehmer soll fortan zumindest für kürzere Zeit fünf Sechstel seiner Aufträge von einem Auftraggeber beziehen dürfen.

Fünf statt bislang nur vier Kriterien sollen alsbald den Scheinselbstständigen entweder als solchen entlarven oder aber schützen, - dann jedenfalls, wenn die Bundesregierung einem entsprechenden Rat der Expertenkommission folgen sollte. Zum Schutze von Existenzgründern hat die Expertenkommission eine Neuformulierung empfohlen: Ein Unternehmer soll fortan zumindest für kürzere Zeit fünf Sechstel seiner Aufträge von einem Auftraggeber beziehen dürfen. Nur, wer "auf Dauer" für einen einzigen arbeitet, ist ein Scheinselbstständiger. Das Zauberwort "auf Dauer" soll den Existenzgründer schützen. Das ist ein guter, wenngleich auch ein etwas weltfremder Ansatz. Denn nun obliegt es den Sozialversicherern selbst, darüber zu entscheiden, was sie denn darunter verstehen wollen. Immerhin gibt es eine echte Verbesserung: Die Experten haben jetzt dadurch Realitätssinn bewiesen, dass viele Kleinbetriebe nur überleben können, wenn Familienangehörige mithelfen. Am wichtigsten am neuen Vorschlag der Experten aber ist, dass die Beweislast wieder bei den Sozialversicherungen liegen soll. Das ist für die Unternehmer gut. Statt in Sozialversicherungsämtern herumzusitzen, um zu beweisen, wie selbstständig sie tatsächlich doch sind, dürfen sie sich jetzt wieder um neue Auftraggeber kümmern.

vis

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